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Sie fragen – wir antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen


Immer wieder wenden sich interessierte Bürger an unser Haus. Wir haben hier einmal Antworten auf häufige Fragen zusammengestellt.
  • Ihre Frage: Warum schafft es kein Landwirtschaftsminister das Thema Tiertransporte anzugehen? Hier bewegt sich seit Jahrzehnten kaum etwas. Geht es nur um Profit? Tierärzte schauen weg, mutige Mitarbeiter werden bedroht.

    Unsere Antwort (Stand März 2019):
    Dieses Thema ist der Landesregierung besonders wichtig. Gerade im Moment wird in Niedersachsen sehr intensiv an der wirksamen Umsetzung geltenden EU-Rechts gearbeitet, nicht zuletzt auch im Rahmen der Niedersächsischen Nutztierstrategie. Darüber hinaus ist jedoch ein EU-weiter Ansatz erforderlich: bei Transporten in Drittländer ist ein niedersächsischer Alleingang nicht zielführend. Bei ihrem Besuch in Brüssel wird sich Ministerin Otte-Kinast nachhaltig bei der Europäischen Kommission für entsprechende Regelungen einsetzen, das heißt grundsätzlich keine extrem langen Straßentransporte wegen Handelsverträgen, die die EU abgeschlossen hat, und klare Aussagen aus Brüssel über die Einhaltung von EU-Tierschutzstandards in Drittländern. Denn diese Erkenntnisse liegen einzelnen Bundesländern nicht in einer Weise vor, wie sie in Brüssel bekannt sein dürften.
  • Ihre Frage: Nach den Skandalen auf einigen Schlachthöfen in ihrem Zuständigkeitsbereich hat sich Ministerin Otte-Kinast schockiert über die Zustände gezeigt und sofortige Maßnahmen angekündigt, wie vermehrte Kontrollen, nur qualifiziertes Personal, Videoüberwachung etc. Wie konnte es zu solch eklatanten Versößen kommen? Ist die Ministerin, weil sie selbst aus der Landwirtschaft kommt für die Probleme nicht sensibel?

    Unsere Antwort:
    Barbara Otte-Kinast ist Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und setzt sich für die Belange der Niedersachsen in allen Bereichen des Ministeriums ein. Dabei helfen ihr die Einblicke in die Praxis, zielgerichtet und lösungsorientiert Entscheidungen zu treffen und umzusetzen.
    Dazu drei Beispiele aus dem von Ihnen angesprochenen Bereich:
    1. Mit einem Entschließungsantrag zur Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen, den Niedersachsen in den Bundesrat eingebracht hat, möchte das Land den Bund auffordern, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Die Überwachungssysteme sollen in besonders tierschutzrelevanten Bereichen eingesetzt werden. Die Daten sollen dem amtlichen Überwachungspersonal zur Verfügung gestellt werden. In anderen Staaten – zum Beispiel in Großbritannien und Frankreich – laufen derzeit ähnliche Initiativen an.
    2. Zudem fanden landesweit verpflichtende Schulungen und Dienstbesprechungen für in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung tätige amtliche Tierärzte sowie für nebenberuflich tätige praktizierende Tierärzte in Niedersachsen statt, in denen die Themenbereiche Transportfähigkeit von Tieren, Rechtsvorgaben zu Notschlachtungen sowie zur Durchführung der amtlichen Schlachttieruntersuchung geschult wurden.
    3. Weiterhin werden auf Bund-Länder-Ebene verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Verbesserung und Standardisierung der amtlichen Überwachung an Schlachthöfen abgestimmt.
  • Ihre Frage: Amtstierärzte werden in Betrieben beschimpft und gemobbt und sogar bedroht. Druck bekommen sie häufig zusätzlich von oben und werden Medienberichten zufolge sogar von Landräten zurückgepfiffen. Wann kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht nach und entziehen den Kommunen die Aufsicht über die Amtstierärzte, damit diese ihre Arbeit machen können?

    Unsere Antwort (Stand März 2019):
    In den meisten Bundesländern nehmen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte die Kontrollen in eigener Zuständigkeit wahr. Dieses System bietet viele Vorteile und hat sich grundsätzlich bewährt. Die Unabhängigkeit des amtlichen Kontrollpersonals wird durch vielfältige Mechanismen sichergestellt (z.B. Vier-Augen-Prinzip, Rotationsverfahren, Aufsicht) und in landesweit einheitlichen Verfahrensanweisungen dargestellt.
    Die Durchsetzung des geltenden Rechts durch die Repräsentanten des Staates stellt eine Grundbedingung eines funktionierenden Rechtsstaates dar. Leider ist zunehmend zu beobachten, dass sich Mitarbeiter unterschiedlichster kommunaler Behörden, von Landes- und Bundesbehörden zwischen Dienstaufsichtsbeschwerden, Beleidigungen, Shitstorms, Bedrohungen, Strafanzeigen und Körperverletzungen bewegen müssen. Dieses grundsätzliche gesellschaftliche Problem lässt sich jedoch nicht dadurch lösen, dass man aus Kommunalbeamten Landesbeamte macht.
  • Ihre Frage: Sie wollen Schlachthöfe durch Kameras kontrollieren: Wie aber sollen Videoaufnahmen sicherstellen, dass das Tierschutzgesetz eingehalten wird?

    Unsere Antwort (Stand März 2019):
    Mit einem Entschließungsantrag zur Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen, den Niedersachsen in den Bundesrat eingebracht hat, möchte das Land den Bund auffordern, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Die Überwachungssysteme sollen in besonders tierschutzrelevanten Bereichen eingesetzt werden. Die Daten sollen dem amtlichen Überwachungspersonal zur Verfügung gestellt werden. In anderen Staaten – zum Beispiel in Großbritannien und Frankreich – laufen derzeit ähnliche Initiativen an. Zudem fanden landesweit verpflichtende Schulungen und Dienstbesprechungen für in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung tätige amtliche Tierärzte sowie für nebenberuflich tätige praktizierende Tierärzte in Niedersachsen statt, in denen die Themenbereiche Transportfähigkeit von Tieren, Rechtsvorgaben zu Notschlachtungen sowie zur Durchführung der amtlichen Schlachttieruntersuchung geschult wurden.
  • Ihre Frage: Wie können Veterinäre die zum Schutz und Wohl der Tiere beauftragt sind, ihre Funktion ausführen, wenn sie gleichzeitig dem Landwirtschaftsministerium unterstellt sind. Da entsteht doch ein Interessenskonflikt.

    Unsere Antwort:
    In den meisten Bundesländern nehmen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte die Kontrollen in eigener Zuständigkeit wahr – so auch in Niedersachsen. Dieses System bietet viele Vorteile und hat sich grundsätzlich bewährt. Die Unabhängigkeit des amtlichen Kontrollpersonals wird durch vielfältige Mechanismen sichergestellt (zum Beispiel Vier-Augen-Prinzip, Rotationsverfahren, Aufsicht) und in landesweit einheitlichen Verfahrensanweisungen dargestellt.

  • Ihre Frage: Immernoch werden hierzulande Ferkel betäubungslos kastriert. Wie stehen Sie dazu?

    Unsere Antwort (Stand März 2019):
    Nachdem es Ende 2018 noch nicht möglich war, die bekannten Alternativen der Ferkelkastration ohne Betäubung flächendeckend umzusetzen, war die Entscheidung, die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot um zwei Jahre zu verlängern, aus Sicht der Ministerin gut und richtig. Dabei wurde der Ausstieg aus der Kastration von der Ministerin in keiner Weise in Frage gestellt. Vielmehr ging es darum, dass die Branche die Zeit bis 2020 nutzt, um tragfähige Lösungen zu entwickeln.
    Der Tierschutz hätte aus Sicht der Ministerin im Übrigen bei einem Verzicht auf die Verlängerung nicht gewonnen, denn: Wer Ferkel aus dem Ausland bezieht, nimmt lange Transportwege in Kauf und hat kaum Kontrollen darüber, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten und kastriert wurden.
  • Ihre Frage: Die Forderungen nach einer nachhaltigeren Ausrichtung der Landwirtschaft werden immer größer, aber die 58 Milliarden Euro Agrarsubventionen der EU werden leider immer noch weitgehend pauschal pro bewirtschafteter Fläche verteilt. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sich die Verhältnisse zugunsten der bäuerlich wirtschaftenden Betriebe ändern?

    Unsere Antwort:
    Wir wollen in Niedersachsen die Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik einsetzen, um die Landwirte mitzunehmen, Herausforderungen zu meistern und die Landwirtschaft zukunftsfester zu machen. Familienbetriebe sollen gestärkt werden. Mögliche Mittelkürzungen können von Großbetrieben tatsächlich eher verkraftet werden. Größenabhängige Kürzungen und eine Umverteilung der Direktzahlungen zugunsten mittlerer Betriebe unterstützen wir deshalb. Es muss auch zukünftig eine Basisförderung geben, die eine Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen sicherstellt.
  • Ihre Frage: Warum haben Sie sich nicht stärker für eine Weideprämie eingesetzt?

    Unsere Antwort (Stand März 2019):
    Der Erhalt von einzigartigen, traditionellen Kulturlandschaften ist der Ministerin sehr wichtig. Leider waren hierfür zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode nicht die erforderlichen Finanzmittel im Haushalt eingestellt. Eine Realisierung der Weidetierprämie hätte bei gegebenen Budget nur zulasten bereits etablierter, bestehender Maßnahmen erfolgen können. Der Blick der Landesregierung richtet sich daher auf die kommende EU-Förderperiode. Hier bringt Niedersachsen insbesondere auch den Aspekt der Förderung von Grünland mit seinen vielfältigen Funktionen für den Wasser- und Naturhaushalt in die Diskussionen ein. Es wird nach Maßnahmen gesucht, die solide finanziert werden können und gleichzeitig eine maximale Wirkung entfalten.
    Es wird ergänzend daraus hingewiesen, dass die Landesregierung das Weidemilchprogramm mit dem entwickelten Label „PRO Weideland“ fortführt und auch finanziell unterstützt. Das ML begrüßt, dass Lebensmittel-Einzelhandel und Molkereien sukzessive die Vermarktung von gelabelter Weidemilch und daraus hergestellter Weidemilcherzeugnisse ausdehnen und die Milcherzeuger hiervon finanziell profitieren können. Darüber hinaus werden bereits in der laufenden Förderperiode Agrarumweltmaßnahmen für Grünland angeboten, die eine Weidenutzung zulassen bzw. vorsehen und in großem Umfang in Anspruch genommen werden.
  • Ihre Frage: Die Düngeverordung des Bundes erlaubt den Ländern, in mit Nitrat belasteten Gebieten zusätzliche Vorschriften für die Landwirtschaft zu erlassen. Welche Maßnahmen sind dazu von dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium vorgesehen?

    Unsere Antwort (Stand März 2019):
    Der im März 2018 vorgestellte Nährstoffbericht führte uns noch einmal vor Augen, dass in Niedersachsen insgesamt viel zu viel Stickstoff und Phosphat im Nährstoffkreislauf in Niedersachsen vorhanden sind. Für die Landesregierung bedeutet das einen klaren Handlungsauftrag: Die Vorgaben der neuen Düngeverordnung müssen konsequent umgesetzt werden. Wir sind davon überzeugt, dass die Nährstoffüberschüsse deutlich begrenzt werden können, wenn die dazu erforderlichen Maßnahmen seitens der Landwirtschaft konsequent umgesetzt werden.
    Aufgrund der weiterhin insgesamt sehr hohen Nährstoffüberschüsse bedarf es außerdem zusätzlicher Maßnahmen, um die Situation in ganz Niedersachsen nachhaltig zu verbessern. Wir werden deshalb wie angekündigt die Ermächtigungen gemäß § 13 (2) in den sogenannten Risikogebieten und gemäß § 13 (6) flächendeckend für ganz Niedersachsen in Angriff nehmen. Auf Grundlage der Ermächtigung in § 13 Absatz 6 der Düngeverordnung sollen in ganz Niedersachsen bereits vorhandene Daten der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Düngebehörde zusammenfließen. Dadurch können düngerechtliche Abweichungen frühzeitiger und gezielter als bisher festgestellt werden. Zudem werden wir auf Grundlage einer Ermächtigung in § 13 Absatz 2 der Düngeverordnung in manchen Regionen Niedersachsens sogenannte „Risikogebiete“ ausweisen. Begleitend dazu sind in diesen Gebieten dann mindestens 3 Maßnahmen umzusetzen, die in § 13 Absatz 2 genannt sind. Hierzu könnte zum Beispiel die Untersuchung von Wirtschaftsdüngern oder die schnellere Einarbeitung der Wirtschaftsdünger in den Boden durch die Betriebe zählen. Die entsprechenden Verordnungen bereitet das ML gerade vor, die Entwürfe werden in Kürze in die Ressortabstimmung gehen.
  • Ihre Frage: Wie wollen Sie die Auswirkungen intensiver Landwirtschaft auf die Artenvielfalt, besonders von Insekten, einschränken? Reichen die Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt aus? Wie sind die Vorstellungen zur GAP-Reform?

    Unsere Antwort (Stand März 2019):
    Biodiversität sowie Klima- und Gewässerschutz sind große Herausforderungen. Die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik (GAP ) hat die ökologischen Leistungen der Landwirtschaft bereits verbessert. Mit der neuen „Grünen Architektur“ will Brüssel noch weiter gehen, und das unterstützen wir. So unterstützen wir die „Eco-Schemes“ als Weiterentwicklung des bisherigen Greenings und sinnvolle Ergänzung zu den Agrarumweltmaßnahmen. Wir treten für eine gute Balance aller grünen Komponenten der GAP, also von Konditionalität, „Eco-Schemes“ und starker zweiter Säule ein.
  • Ihre Frage: Wie wollen Sie den Rückgang der Artenvielfalt stoppen? Viele Landschaften werden doch zusehends zu Agrarsteppen.

    Unsere Antwort (Stand März 2019):
    Das Land Niedersachsen bietet zahlreiche Agrarumweltmaßnahmen an. Nennen möchten wir zum Beispiel:
    - die Anlage von Blühstreifen,
    - die extensive Nutzung von Grünlandflächen
    - die Sicherung von Grünlandflächen für Wiesenbrüter
    - den Erhalt von artenreichem Grünland oder
    - die Umstellung auf ökologischen Landbau.

    Die Beteiligung der Landwirte zeigt sich dabei in eindrucksvoller Weise. In der zurzeit laufenden Förderperiode wurden bisher 17.000 Anträge für die unterschiedlichsten Fördermaßnahmen gestellt. Wobei zu sagen ist, dass Niedersachsen mit seinen 34 Vorhabenarten eines der vielfältigsten Förderprogramme in ganz Deutschland hat. Ein großer Teil der angebotenen Fördermaßnahmen dient der Verbesserung und Sicherung der Biodiversität in unserer Agrarlandschaft. So beteiligen sich allein etwa 3.500 Antragsteller mit 15.000 Hektar Fläche am Blühstreifenprogramm. Blühstreifen sind eine wichtige Maßnahme, um dem seit langem anhaltenden Rückgang der Insektenpopulation entgegenzuwirken. Bei der Konzeption wurde darauf geachtet, dass für Wild- und Honigbienen eine ganzjährige Nahrungsgrundlage sichergestellt wird. Zur besonderen Förderung der Rebhuhnpopulation wird der strukturreiche Blühstreifen angeboten. Dieser Blühstreifen wird nur zu einem Teil neu bestellt, sodass ganzjährig ein Streifen mit hohem Bewuchs zum Schutz besonders für die Gelege des Rebhuhns und der Feldvögel im Frühjahr zur Verfügung steht. Der strukturreiche Blühstreifen sowie die Winterruhe von Teilen der angelegten Blühstreifen fördern in besonderem Maß die Feldvögel. Nur in Niedersachsen gibt es zudem eine Zulage von 100 Euro pro Hektar Blühstreifen, die gewährt wird, wenn der Landwirt mit einem lokalen Imker Absprachen zum verwendeten Saatgut trifft. Diese Form der Förderung hat vielen Landwirten wieder bewusst gemacht, dass Landwirtschaft und Imkerei zusammen gehören. Ein Austausch und ein gegenseitiges Verständnis dieser beiden Interessengruppen sollte damit unterstützt werden. Der sogenannte Imkerzuschlag für die Blühstreifen hat dazu beigetragen, dass diese beiden Parteien wieder stärker ins Gespräch gekommen sind. Inzwischen beträgt die Fördersumme für Blühstreifen in Niedersachsen mehr als 11 Millionen Euro jährlich.
  • Ihre Frage: Immer wieder sehe ich, dass ein Landwirt Gülle ausbrachte, obwohl es zu dieser Zeit verboten war, denn der Boden war noch gefroren.

    Unsere Antwort:
    Gemäß der Düngeverordnung gilt eine Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff. Im Zweifels- oder im Verdachtsfall, dass der Landwirt sich nicht an die Anforderungen gehalten haben könnte, sollte der Prüfdienst der LWK in OL (Düngebehörde) unverzüglich informiert werden.
  • Ihre Frage: Die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes sieht eine Reduzierung des Stickstoffüberschusses auf 70 Kilogramm pro Hektar bis 2030 und den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 20 Prozent der Anbaufläche vor. Wie weit ist Niedersachsen hier?

    Unsere Antwort (Stand März 2019):
    Die Zahlen zu den Stickstoff- und Phosphat-Überschüssen sind eindeutig und zeigen den hohen Handlungsbedarf für unser Bundesland. Die Landesregierung stellt sich seit Regierungsantritt dieser Verantwortung und möchte mit einem ambitionierten Maßnahmenpaket dazu beitragen, die Überschüsse abzusenken, die Nährstoffkreisläufe deutlich zu verbessern und damit nachhaltig die Qualität des Grund- und Oberflächenwassers zu verbessern. Hierzu gehören insbesondere die konsequente Umsetzung des neuen Düngerechts inklusive der Kontrolle, weitere Maßnahmen in besonders sensiblen Gebieten, die Förderung von zusätzlichen Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger oder die Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe.
    In Niedersachsen werden rund 100.000 Hektar ökologisch bewirtschaftet (99.981 Hektar; entspricht 3,9 Prozent Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche insgesamt; Stand 31.12.2017). Damit ist die niedersächsische Ökofläche alleine im Jahr 2017 um 12.800 Hektar und damit um 14,6 Prozent gewachsen. Die Zahl der landwirtschaftlichen Öko-Betriebe stieg in diesem Zeitraum um rund 150 auf knapp 1.800. Damit gehört Niedersachsen zur Spitzengruppe der Länder, bei denen sich der Ökolandbau 2017 am besten entwickelt hat. Nach den derzeit vorliegenden Zahlen haben im Laufe des Jahres 2018 weitere 200 Landwirte mit einer Fläche von mehr als 10.000 Hektar auf den ökologischen Landbau umgestellt.
    Für die niedersächsische Landesregierung haben sowohl die ökologische als auch die konventionelle Landwirtschaft einen sehr hohen Stellenwert. Beide Bewirtschaftungsformen leisten wichtige Beiträge zur Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherheit des Agrar- und Ernährungsstandorts Niedersachsen und bilden gleichermaßen die Vielfalt der niedersächsischen Landwirtschaft ab. Die Landesregierung stärkt deshalb regionale Produktions- und Vermarktungsstrukturen sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Bereich. Die große Bedeutung des ökologischen Landbaus für die Landesregierung wird zudem durch den Anspruch gemäß aktuellem Koalitionsvertrag deutlich, in der kommenden Dekade Niedersachsen nicht mehr nur quantitativ, sondern auch qualitativ zum Agrarland Nr. 1 in Deutschland zu machen – und zwar in Bezug auf konventionelle wie auch ökologisch erzeugte Lebensmittel

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.04.2019

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