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Hilfe bei Hitze und Dürre

Hitze, Dürre, Futtermangel: Die Ernte fällt wesentlich geringer aus. Die Betroffenheit der Landwirte in Niedersachsen ist erheblich. Welche Hilfsmaßnahmen gibt es?


Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast zeigt sich besorgt: „Mit großer Sorge verfolge ich die Auswirkungen der anhaltenden Dürre. Die Situation für die Landwirte ist sehr ernst, in einzelnen Fällen auch existenzbedrohend! Insgesamt stellen wir in ganz Niedersachsen erhebliche Ernteausfälle fest. Das gilt nicht nur für das Grünland, sondern vor allem auch für Getreide und Raps, hier müssen die Landwirte zum Teil Mindererträge in der Größenordnung von zehn bis über 50 Prozent verkraften. Zuckerrüben, Kartoffeln und Mais haben sich bisher je nach Standort zwar sehr unterschiedlich entwickelt. Aber auch sie brauchen nun dringend Niederschläge, damit weitere Trockenschäden vermieden werden.“

Die entsprechende Pressemitteilung dazu finden Sie hier.

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Direktzahlungen:

Das ML plant die Auszahlung der Direktzahlungen so früh wie möglich umzusetzen. Das ML geht davon aus, dass dies Anfang Dezember sein wird. Eine frühere Auszahlung ist leider nicht rechtssicher möglich, da im Vorfeld alle Kontrollen vollständig abgeschlossen sein müssen. Der Hintergrund: Bestimmte Maßnahmen finden auch nach Mitte Oktober noch statt und müssen auch dann noch kontrollierbar sein.





Futter:

Hitze und Trockenheit lassen das Futter für Nutztiere knapp werden. Diese außergewöhnliche Situation führte dazu, dass das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium bereits seit 16. Juli die Nutzung von Brachen als ökologische Vorrangflächen frei gegeben hat. Die entsprechende Pressemitteilung dazu finden Sie hier


Öko-Futter:

Ökobetriebe können wegen der außergewöhnlichen Situation auch Futtermittel aus konventionellem Anbau verfüttern. Die Allgemeinverfügung steht hier


Hilfe bei Futtermangel:

Um in den kommenden Monaten einer Lücke in der Futterversorgung der Tiere vorzubeugen, hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) gemeinsam mit den im Grünen Zentrum Niedersachsen zusammengeschlossenen Beratungsorganisationen kurzfristig eine Grundfutterbörse im Internet organisiert.
Weitere Informationen stehen hier in der Pressemitteilung der LWK
Den digitalen Marktplatz für landwirtschaftliche Betriebe finden Sie unter www.lwk-niedersachsen.de/marktportal

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Finanzen:

Das Niedersächsische Finanzministerium hat außerdem mitgeteilt, dass für betroffene Landwirte die Möglichkeit besteht, Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen oder Anpassung der Vorauszahlungen unter Einbeziehung der aktuellen Situation bei den niedersächsischen Finanzämtern zu stellen.
Die Finanzbehörden werden schnell entscheiden und dabei im Rahmen der gegebenen Ermessensspielräume die besondere Situation der Landwirtschaft angemessen berücksichtigen. Die Betroffenen sollten frühzeitig den Kontakt mit dem jeweils zuständigen Finanzamt suchen.




Flächen:

Seitens des Niedersächsischen Umweltministeriums ist aufgrund der anhaltenden Trockenheit vor dem Hintergrund der Futterknappheit insbesondere für weidetierhaltende Betriebe, die Möglichkeit einer vorübergehenden Abweichung von zeitlich beschränkten Nutzungsverboten bei den Fördermaßnahmen BS6, GL1.2 und GL4 geschaffen worden.


Kredite:

In diesem Zusammenhang macht das ML auch ergänzend auf die Möglichkeit aufmerksam, Liquiditätshilfen der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Anspruch zu nehmen für Schäden, die durch Trockenheit entstanden sind. Die Einbußen müssen hier mindestens 30 Prozent betragen.


Neueinsaat von Dauergrünland

Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit ist in vielen Fällen die Grünlandnarbe schwer geschädigt und muss erneuert werden. Daher haben das Niedersächsische Umweltministerium sowie das Landwirtschaftsministerium das folgende beschleunigte Antrags- und Genehmigungsverfahren zum Pflügen von Dauergrünland beschlossen. Informationen zu der Sonderregelung sind hier auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen abrufbar.

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Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Niedersachsen den Notstand wegen der Trockenheit ausruft?
Die hier zu Grunde liegende Nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse kennt den Begriff des Notstands nicht. Eine Dürre wird dort als einer Naturkatastrophe gleichgestellte widrige Witterungsverhältnisse bezeichnet. Die diesjährige Trockenheit müsste dann vom ML auf statistischer Grundlage als außergewöhnliches Naturereignis eingestuft werden.

Plant das Land den Notstand wegen der extremen Trockenheit und den Ernteschäden in der Landwirtschaft auszurufen?
Die Situation wird seitens des ML intensiv verfolgt, eine hinreichend belastbare Einstufung als außergewöhnliches Naturereignis wäre aber erst nach Abschluss der Ernte möglich.

Zu wann könnte der Notstand ausgerufen werden? Erst nach Abschluss der Getreide- und Rapsernte oder gibt es Überlegungen oder Möglichkeiten das vorher schon zu tun?
Vor Abschluss der Ernte wird keine Möglichkeit einer solchen Einstufung gesehen, aber auch noch keine Erfordernis.

Wann legt das Land den Erntebericht 2018 vor?
Die Erntestatistik des Landesamts für Statistik Niedersachsen wird in mehreren Schritten veröffentlicht, um so aktuell wie möglich zu sein. Eine Erhebung findet jeweils zum Monatsende statt und wird dann nach entsprechender Aufbereitung veröffentlicht. Belastbare Angaben (vorläufige Ernteergebnisse) zu den Feldfrüchten (Raps und Getreide) werden somit Mitte bis Ende August erwartet.

Sollte der Notstand ausgerufen werden, welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Betrieb eine Entschädigung bekommt?
Eine Hilfe kann theoretisch gewährt werden, wenn durch die Trockenheit mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung (Dreijahreszeitraum) des betreffenden landwirtschaftlichen Unternehmens ausgefallen ist.

Wie hoch können die Entschädigungen maximal ausfallen?
Dieses wird erst entschieden, wenn die Situation abschließend geklärt ist.

Stimmt es, dass wenn mindestens drei Bundesländer den Notstand ausrufen, der Bund mit Maßnahmen einspringen kann/muss? Wie ist das rechtlich geregelt?
Wenn eine Naturkatastrophe bzw. gleichgestellte widrige Witterungsverhältnisse nationales Ausmaß annehmen, kann sich der Bund theoretisch an den Ausgleichsmaßnahmen beteiligen. Dazu müsste auf Bundesebene außerplanmäßige Mittel bereitgestellt und Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern über die finanziellen Hilfen abgeschlossen werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2018
zuletzt aktualisiert am:
03.09.2018

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

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