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Niedersachsen hebt Corona-Verordnung zum 1. März 2023 auf

Mit Wirkung vom 1. März 2023 (Mittwoch) hebt die Landesregierung die Niedersächsische Corona-Verordnung auf. Damit entfallen die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen.

Einzig die vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Normen am 7. April aufrechterhalten bleiben.

Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/infektionsschutzgesetz-2068856

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

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