Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Niedersachsen kritisiert Streichung neuer Ökoregelungen für die Weidehaltung

Ministerin Staudte: "Entscheidung sendet falsches Signal“ – Unverzichtbarer Beitrag für den Naturschutz


Hannover. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kritisiert die heutige Entscheidung der Bundesregierung, die gesetzliche Grundlage für die Einführung neuer Ökoregelungen für Weidetierhalter im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes zu streichen.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die Weidetierhaltung leistet einen unverzichtbaren Beitrag für Klima-, Natur- und Tierschutz sowie für den Erhalt unserer Kulturlandschaften. Wer Bürokratie abbauen will, darf nicht gleichzeitig wichtige Entwicklungsmöglichkeiten für die gebeutelte Milchviehhaltung abschneiden.“

Die Streichung sende ein falsches Signal an die Betriebe. Niedersachsen setze sich seit Langem dafür ein, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) stärker an Umweltleistungen auszurichten und insbesondere die Milchviehhaltung gezielt zu unterstützen. Die bestehenden Ökoregelungen im Grünland werden von den niedersächsischen Betrieben gut angenommen: Inzwischen werden mehr als 300.000 Hektar Grünland im Rahmen von Ökoregelungen in Niedersachsen gefördert. Für die Milchviehhalter fehlt jedoch eine unterstützende Ökoregelung. Diese wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium zunächst in Aussicht gestellt, die heutige Entscheidung bedeute jedoch das Aus einer Ökoregelung für Weidetierhalterinnen und -tierhalter.

Ministerin Staudte: „Der Bund muss die Spielräume nutzen, um zusätzliche und finanziell attraktiv ausgestaltete Ökoregelungen für die Weidetierhaltung zu schaffen – statt diese Perspektive gerade für unsere Milchkuhhalterinnen und -halter zu streichen.“ Niedersachsen fordere die Bundesregierung auf, ihre Pläne zu überdenken und sich klar zu einer zukunftsfähigen, wirtschaftlich tragfähigen Weidetierhaltung zu bekennen.

Die Ministerin abschließend: „Wer mehr Natur-, Klima- und Tierschutz auf dem Grünland will, muss die Leistungen der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter angemessen honorieren.“

In diesem Zusammenhang macht das ML darauf aufmerksam, dass Niedersachsen seit 2023 eigenständig die Sommerweidehaltung für Milchkühe fördert und so erheblich zur Verbesserung des Tierwohls im Bereich der Milchviehhaltung beiträgt. Mit dieser Förderung werden Betriebe unterstützt, die allen Milchkühen täglich mindestens sechs Stunden Weidehaltung im Zeitraum vom 16. Mai bis einschließlich zum 15. September gewähren.

Hintergrund:

In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett das sogenannte Bürokratierückbaugesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen bestehende Regelungen vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für Betriebe und Behörden reduziert werden. Aus niedersächsischer Sicht steht der geringe Vereinfachungseffekt in keinem angemessenen Verhältnis zum Verlust an Gestaltungsspielraum für eine stärkere Honorierung von Umweltleistungen auf dem Grünland.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.07.2026

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