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erstellt am:
12.06.2026
Die heutige Beschlussfassung des Deutschen Bundesrates zur Änderung des Deutschen Tierschutzgesetzes kommentiert die für Tierschutz zuständige niedersächsische Agrarministerin Miriam Staudte wie folgt:
„Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland rund 750 Millionen Nutztiere geschlachtet. Diese Dimension macht deutlich: wir haben eine große Verantwortung dafür, dass wir unsere Tiere vor unnötigem Leid schützen. Mit der geplanten Etablierung der Videoüberwachung in Schlachtbetrieben wird ein entscheidender Schritt zu mehr Tierschutz gemacht. Der nun eingefügte Paragraph zur Videoüberwachung ist ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung einer tierschutzgerechten Schlachtung in hiesigen Schlachtbetrieben.
Wir alle kennen aus den Medien die Bilder von Tieren, die unter tierschutzwidrigen Zuständen in einzelnen Schlachthöfen geschlachtet werden. Deshalb hatte sich Niedersachsen bereits 2019 für die Einführung der Videoüberwachung stark gemacht, dafür gab es hier im Bundesrat Unterstützung.
2024 wurde von der Bundesregierung ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt, der aber nicht mehr beschlossen werden konnte. Nun, in 2026 soll es die verbindliche Vorgabe der Videoüberwachung in Schlachtbetrieben geben. Das begrüße ich!
Das Gesetz sieht vor, dass für kleinere Schlachtbetriebe ebenfalls eine Videoüberwachung angeordnet werden kann, wenn sich tatsächliche Verdachtsfälle von Missständen ergeben. Ob diese Regelung ausreicht, um Verstöße auch in kleineren Betrieben wirksam begegnen zu können, gilt es zu evaluieren und eventuell mit einer Ausweitung der Aufzeichnung auf weitere Betriebe nachzusteuern.
Den kommunalen Veterinärbehörden obliegt die stichprobenartige Auswertung der durch die Schlachtbetriebe zur Verfügung gestellten Videoaufnahmen. Das bringt nicht nur für die betroffenen Lebensmittelunternehmerinnen und – unternehmer bzw. Schlachthofbetreibenden, sondern auch für unsere Veterinärbehörden eine neue, verantwortungsvolle Aufgabe mit sich. Wir müssen unsere Veterinärbehörden in die Lage versetzen, dass sie die Videoüberwachung als neues, wertvolles Werkzeug auch wirksam nutzen können. In diesem Sinne sage ich Richtung Bundesregierung: Es braucht Ihr Engagement für die Entwicklung neuer digitaler Ansätze zur Auswertung der Bildaufzeichnungen einschließlich KI und für rechtliche Vorgaben für den rechtssicheren Einsatz dieser Instrumente.
Die Einführung der Videoüberwachung im Tierschutzgesetz ist aber nur der erste von vielen notwendigen Schritten: Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht etwa für die notwendige Verschärfung in der Bekämpfung des illegalen Onlinehandels mit Wirbeltieren, der Zurschaustellung von Wildtieren an wechselnden Orten, beim Problem der Qualzuchten, dem Schutz kleiner Wirbeltiere vor Mähgeräten, dem Handel mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum und für Tierschutzkontrollen in VTN Betrieben und die zügige Etablierung von Mindestanforderungen für die Putenhaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltung