Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ministerin Staudte: „Mehr Tierschutz, weniger Bürokratie und rechtliche Grundlage für ein Wolfsmanagement, das den Herdenschutz stärken wird“

Landtag beschließt neues Jagdgesetz


Hannover. Mehr praxisgerechter Tierschutz, weniger Bürokratie, eine weitere Verbesserung der waidgerechten Jagd sowie des Hochwasserschutzes und nicht zuletzt der Grundstein für ein landesweites Wolfsmanagement: der niedersächsische Landtag hat mit seinem heutigen (Dienstag) Beschluss den Weg für ein neues niedersächsisches Jagdgesetzes freigemacht. Das Gesetz wird in Kürze, am Tag nach seiner Verkündung, in Kraft treten.

Hierzu sagt Niedersachsens für Jagd und Tierschutz zuständige Ministerin Miriam Staudte: „Das neue Jagdgesetz setzt im Sinne der Waidgerechtigkeit auf mehr Tierschutz und reduziert bürokratische Vorschriften. Niedersachsen hat damit ein modernes, tierschutzgerechtes Jagdgesetz. Die Akzeptanz der Jagd in der Gesellschaft wird gesichert, wenn sich das Jagdrecht an moderne Anforderungen anpasst. Zugleich sorgen wir mit neuen jagdlichen Regelungen für einen verbesserten Hochwasserschutz. Wir haben in Niedersachsen zudem in absoluter Rekordgeschwindigkeit in einem dialogbasierten Verfahren die rechtliche Grundlage für ein Wolfsmanagement geschaffen, das zielgerichtet die Weidetierhaltung stärkt. Im Übrigen schauen andere Bundesländer interessiert nach Niedersachsen.“

Mehr Tierschutz, waidgerechter jagen

Kein Einsatz von Hunden im Naturerdbau: Bei der bislang ausgeübten Baujagd im Naturerbbau besteht ein hohes Verletzungsrisiko für die eingesetzten Jagdhunde und die bejagten Tiere. Auch wurden Bauhunde immer wieder verschüttet und mussten ausgebaggert werden, wobei natürliche Habitate zerstört wurden.

Der Einsatz von Totfanggeräten wird künftig untersagt. Einzige Ausnahme: Ei-Abzugseisen gegen Steinmarder im befriedeten Bezirk dürfen weiter eingesetzt werden.

Lebendfallen dürfen ab dem 1. April 2028 ausschließlich mit digitalen Meldern verwendet werden. So wird die stressige Verweildauer des Tieres in der Lebendfalle verkürzt.

Klarere Abläufe bei der Rehkitzrettung: Landwirtinnen und Landwirte haben bereits jetzt nach dem geltenden Tierschutzgesetz sicherzustellen, dass vor der Bearbeitung von Grünland die landwirtschaftliche Fläche auf Wildtiere, wie beispielsweise Rehkitze oder Hasen abgesucht wird, damit sie nicht im Mähwerk verletzt oder getötet bzw. überfahren werden. Grundsätzlich sollten diese Flächen vor der Bearbeitung von den Jägerinnen und Jägern abgesucht werden. Um dies sicherzustellen, ist eine Frist von mindestens 24 Stunden vorgesehen, in der die Jagdausübungsberechtigten über die geplante Mahd informiert werden müssen. In den Fällen, in denen dies bislang nicht passiert, müssen die Jagdausübungsberechtigten künftig dulden, dass Maßnahmen zur Wildrettung auch von den Flächenbewirtschaftenden veranlasst und durchgeführt werden.

Im Rahmen des Jagdschutzes dürfen wildernde Hunde nur noch eingefangen und nicht mehr getötet werden. Sollte dennoch von Hunden eine tatsächliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, stehen der Polizei Befugnisse aus dem Polizei- und Ordnungsrecht zu.

Die Erlaubnis zur Tötung wildernder Katzen wird eingeschränkt: künftig dürfen nur noch wildernde und erkennbar verwilderte Tiere geschossen werden, wenn sie sich mindestens 350 statt bislang 300 Meter von einer Wohnbebauung entfernt aufhalten.

Jagdgehege, die auf eine Bejagung aus kommerziellen Zwecken ausgerichtet sind, sind auch aus Sicht der Jägerschaft weder waidgerecht noch zeitgemäß. Sie werden spätestens nach einer fünfjährigen Übergangsfrist ab Inkrafttreten des Gesetzes geöffnet werden. Die Übergangsfrist dient dazu, im Jagdgehege eine angemessene Reduktion der Wildbestände durchzuführen, mit dem Ziel negative Auswirkungen auf angrenzende Flächen zu minimieren.

Bisher war es möglich die Jägerprüfung ohne vorherigen Ausbildungslehrgang abzulegen. Künftig ist dieser Lehrgang im Vorfeld der praktischen und theoretischen Prüfung Pflicht.

Die Verordnungsermächtigung für die Jäger- und Falknerprüfung wird um eine verpflichtende jagdliche Ausbildung sowie die Anerkennung von Ausbildungsstätten erweitert. Die entsprechende Verordnungsänderung über die Jäger- und die Falknerprüfung soll zeitnah veröffentlicht werden.

Weniger Bürokratie

Die bisher von den Jagdausübungsberechtigen zwingend jährlich zu erstellenden Abschusspläne für Rehwild werden aufgrund ihrer geringen Aussage- und Steuerungskraft abgeschafft.

Mussten die Pläne bislang von den Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte beziehungsweise der Region Hannover genehmigt und deren Einhaltung kontrolliert werden, wird künftig die Eigenverantwortung der Grundbesitzenden sowie Jagdpächterinnen und -pächter gestärkt und Bürokratie abgebaut. Mit der Abschaffung der Abschusspläne für Rehwild verlieren alle bestehenden Abschusspläne mit Inkrafttreten des neuen Jagdgesetzes ihre Gültigkeit. Bei Rotwild und Damwild sieht das Gesetz grundsätzlich dreijährige Abschusspläne vor. Den unteren Jagdbehörden steht es frei, einen einjährigen Abschussplan verlangen.

Künftig gilt das Fangen und Töten bestimmter schadensstiftender Tierarten im befriedeten Bezirk (also z.B. in Wohngebieten) als beschränkte Jagdausübung. Mit dieser klarstellenden Ergänzung muss der Jäger keine zusätzliche Schießerlaubnis mehr beantragen, wodurch eine bürokratische Entlastung von Jagenden und Kommunen erreicht wird.

Darüber hinaus wird die mit hohem Aufwand für die Jägerinnen und Jäger verbundene bestehende Pflicht zur Trophäenschau abgeschafft. Die Jagdbehörde kann dies nur noch für den Bereich von Hochwild-Hegegemeinschaften anordnen.

Wer sich als Mitglied einer Jagdgenossenschaft vertreten lassen möchte, muss dies künftig nicht mehr von einem Notar beglaubigen lassen.

Stärkung des Hochwasserschutzes

Das seit Jahren wachsende Nutriaaufkommen beinhaltet ein erhebliches Risikopotential für den Hochwasserschutz. Durch ihre grabenden Aktivitäten unterhöhlt diese invasive Art Uferböschungen von Fließgewässern und Deiche, was die Stabilität wasserbaulicher Anlagen sowie beispielsweise auch von Brücken und Fahrbahnen in Gewässernähe gefährdet. Dies birgt besonders in Hochwasserlagen ein erhebliches Gefahrenpotential. Wenn in einem Jagdrevier keine ausreichende Nutria-Bekämpfung stattfindet, kann die Jagdbehörde in Absprache mit dem Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine Bejagung – auch durch Dritte, wie beispielsweises Berufsjäger – anordnen. Somit wird eine sogenannte Duldungspflicht für Revierinhaberinnen und Revierinhaber eingeführt.

Wolfsmanagement

Am 2. April ist das Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft treten. Die Tierart Wolf unterliegt nun dem Bundesjagdrecht. Ziel der Landesregierung ist es den Weidetierschutz zu stärken und auf Schadereignisse schnell, rechtssicher und unbürokratisch mit gezielten Entnahmen reagieren zu können. Übergeordnet gilt es, den Weidetierschutz durch gezielte Bejagung schadensstiftender Wölfe und ggf. Wolfsrudel zu unterstützen und zugleich den niedersächsischen Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der Tierart Wolf zu gewährleisten. Um ein aktives Wolfsmanagement für Niedersachsen gestalten zu können, wurde § 36 NJagdG geändert: Künftig sind für den Wolf nicht mehr die Jagdbehörden der Landkreise zuständig, sondern die obere Jagdbehörde im Landwirtschaftsministerium.

Ministerin Staudte: „Wir setzen die Überlegungen des Bundesgesetzgebers um. Es macht absolut Sinn, die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement auf Landesebene zu ziehen. Und dabei agieren wir im Schulterschluss mit den anderen Bundesländern. Bliebe die Zuständigkeit im nachgeordneten Bereich, müssten in Niedersachsen die 45 Jagdbehörden Rissbegutachtungen beauftragen, bewerten sowie das Abschussverfahren initiieren und überwachen und natürlich einzelne Managementpläne erstellen. Dies würde nicht nur zu einem erheblichen Aufwand in den Kommunen führen. Es gäbe einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen, der beispielsweise bei landkreisübergreifenden Jagdgebieten zu großen Unsicherheiten im Vollzug führen würde und letztendlich dem Ziel nach einem wirksamen Herdenschutz durch schnelle Eingriffsmöglichkeiten entgegenstehen würde.“

Des Weiteren wurde das Gesetz angepasst, um Wertungswidersprüche zur Bundesgesetzgebung aufzuheben. Erklärtes Ziel ist es, Rechtssicherheit und -klarheit bei dieser Thematik zu schaffen. Beispielsweise wird der Wolf nun im Falle eines Wildunfalls wie jedes andere verunfallte Wild behandelt, so dass jede Person mit gültigem Jagdschein oder eine entsprechend fachkundige Person einen schwerverletzten Wolf töten und von seinem Leid erlösen darf.

Nachdem das Gesetz im Gesetze- und Verordnungsblatt verkündet worden ist, finden Sie es auf der Webseite des Ministeriums www.ml.niedersachsen.de zum Download.

Redaktioneller Hinweis: Details zum Managementplan können erst nach dem noch zu fassenden Kabinettbeschluss (voraussichtlich in der kommenden Woche) kommuniziert werden.

Rede von Ministerin Staudte zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

 

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2026

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