Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Heutige Abstimmung im Europaparlament zur NGT-Verordnung: Statement von Ministerin Staudte

Im Europaparlament wurde heute über die Einigung zur Verordnung über mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel abgestimmt. Die Mehrheit der Abgeordneten lehnte Änderungsanträge zur Einigung etwa bezüglich des Patentschutzes für diese Organismen ab und stimmte der Einigung zu.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Das Europaparlament hätte heute die Chance gehabt, Patente auf diese mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugten Organismen und damit auch Lizenzgebühren und Einschränkungen beim Zugang zu Saatgut für Landwirtinnen und Landwirte zu verhindern. Leider wurde diese Chance nicht genutzt. Die Deregulierung dieser Organismen birgt zudem Probleme für die Koexistenz gentechnikfreier und gentechniknutzender Landwirtschaft. Gleichzeitig bleibt das Versprechen neuer klimaangepasster Sorten äußerst fraglich. Erfolgsversprechender wären angepasste Anbausysteme, Humusaufbau- statt -abbau und eine Erhöhung der Wasserspeicherfähigkeit. Anders als bei der vermeintlich schnellen Gentechniklösung würde das auch Vorteile für die Biodiversität und den Wasserrückhalt in der Fläche bringen.

Da in Zukunft nicht mehr auf Lebensmitteln, sondern nur noch auf dem Saatgut gekennzeichnet werden muss, dass es sich um gentechnisch verändertes Material handelt, verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich für gentechnikfreie Lebensmittel zu entscheiden. Gentechnikfreiheit ist in Zukunft nur noch bei Bio-Produkten garantiert, da die Anwendung dieser Organismen in der organischen Landwirtschaft ausgeschlossen bleibt.

Es ist absurd, dass bei der Kennzeichnung von Veggie-Produkten im Europaparlament angeblich aus Gründen des Verbraucherschutzes kürzlich komplizierte, unsinnige Kennzeichnungsregelungen beschlossen wurden und gleichzeitig beim Thema Kennzeichnung von gentechnisch manipulierten Erzeugnissen der Verbraucherschutz mit Füßen getreten wird.“

So geht es weiter:

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt zwei Jahre später.


Artikel-Informationen

erstellt am:
17.06.2026

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