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erstellt am:
20.07.2026
Hannover. Die Digitalisierung der Agrarverwaltung in Niedersachsen macht einen weiteren Schritt nach vorne. Wie das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilt, wird mit der Einführung des Antragstellerportals ERNI 2.0 das bisherige Verfahren zur elektronischen Beantragung von Registriernummern grundlegend modernisiert.
Das Elektronische Registriernummern- und Antragstellerportal Niedersachsen/Bremen/Hamburg – kurz ERNI 2.0 – ist die zentrale und leistungsstarke Plattform für die digitale Zuweisung von Registriernummern in Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Für die Beantragung von Agrarförderungen benötigen Begünstigte zur eindeutigen Identifizierung diese persönliche Registriernummer. ERNI 2.0 unterstützt Antragstellende bei der Beantragung der Registriernummer über die EU-Zahlstelle Niedersachsen/Bremen/Hamburg und erleichtert die zentrale Meldung und Verwaltung ihrer Daten. ERNI 2.0 löst damit das bisherige Portal ERNI 1.0 ab.
Das Portal ERNI 2.0 erreichen Sie unter dem folgenden Link: https://erni.niedersachsen.de
Höchste Sicherheitsstandards und effizientere Prozesse
Die Authentifizierung über den digitalen Personalausweis (BundID) oder ein ELSTER-Organisationszertifikat (Mein Unternehmenskonto – MUK) bietet höchste Daten- und Rechtssicherheit und ermöglicht gleichzeitig die Beantragung einer neuen Registriernummer oder die Änderung von bekannten Stammdaten ganz bequem von zu Hause aus. Dadurch entfällt das bisher noch notwendige zusätzliche Drucken, Ausfüllen und postalische Senden der papiergebundenen Antragsbestätigung.
Mit ERNI 2.0 werden landwirtschaftliche Betriebe im Antragsprozess spürbar entlastet und Verwaltungsprozesse Schritt für Schritt entbürokratisiert. Eine optimierte Überführung der Daten aus den Altsystemen sowie leistungsfähige Schnittstellen bilden das Fundament für eine transparente und zukunftssichere Abwicklung der Förderprogramme, die eine beschleunigte Vorgangsbearbeitung und eine gesteigerte Datenqualität ermöglicht. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz setzt damit den Wunsch der Antragstellenden auf weniger Papierdokumente um und passt die Prozesse an EU-weite Vorgaben zur Digitalisierung an. Die aktuelle Programmversion stellt dabei die Grundlage dar; weitere Ausbaustufen zur Erweiterung der Funktionalitäten sind bereits in Planung.