Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Cannabis-Anbauvereinigungen: Ministerin Staudte übergibt 100. Bescheid

Ministerin Staudte: „Niedersachsen ist Spitzenreiter beim Aufbau legaler, kontrollierter Strukturen“


Hannover/Göttingen. Im Juli 2024 wurde durch Ministerin Miriam Staudte der bundesweit erste Genehmigungsbescheid für eine Cannabis-Anbauvereinigung überreicht. Heute hat die Landwirtschaftsministerin den 100. Erlaubnisbescheid Niedersachsens an die Cannabis-Anbauvereinigung „The Cherry e.V.“ im Landkreis Göttingen übergeben. Damit haben sich in Niedersachsen in 36 von 45 Landkreisen, kreisfreien Städten bzw. der Region Hannover Anbauvereinigungen etabliert.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte:

„Niedersachsen macht vor, wie das Konsumcannabisgesetz des Bundes rechtssicher umgesetzt wird. Mit der 100. Anbauvereinigung haben wir im Vergleich zu Bundesländern wie Bayern mit nur 9 Anbauvereinigungen die Verfügbarkeit von legalem und kontrolliertem Cannabis erhöht und bieten, wenn auch auf niedrigem Gesamtniveau, nahezu flächendeckend eine Alternative zum Schwarzmarkt. Der Evaluationsbericht im Auftrag der Bundesregierung hatte eine stärkere Unterstützung der Anbauvereinigungen als legaler Bezugsquelle gefordert. Der kontinuierliche Anstieg der genehmigten Anbauvereinigungen in Niedersachsen konnte nur durch den kooperativen, sachorientierten Austausch zwischen Behörden und den ehrenamtlichen Vorständen der Cannabis-Anbauvereinigungen geschafft werden. Die im Bundesvergleich hohe Zahl der Anbauvereinigungen zeigt, dass die neuen Regelungen in Niedersachsen inzwischen in der Praxis angekommen sind und die Verfahren verlässlich umgesetzt werden. Mein besonderer Dank gilt dabei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten eine hervorragende, sachorientierte Arbeit. Die Genehmigung und Kontrolle der Anbauvereinigungen sind bei Ihnen in guten Händen.

Bei meinen Besuchen verschiedener Anbauvereinigungen habe ich feststellen können, dass die ehrenamtlichen Vorstände mit großem Verantwortungsbewusstsein tätig sind, um sichereren Konsum zu ermöglichen. Oft ist eine große Motivation, keine kriminellen Strukturen mehr mit dem Konsum unterstützen zu wollen. Die Menschen, auf die ich treffe, kommen aus der Mitte unserer Gesellschaft und sind in den verschiedensten Berufen tätig, aus denen sie die unterschiedlichsten Erfahrungen mitbringen. Das Thema Suchtprävention und die Kooperation mit Beratungsstellen wird sehr ernst genommen. Davon kann man beim Thema Alkohol im Supermarkt nur träumen.“

Hintergrund:

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Anbauvereinigungen in Deutschland legal Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder ausgeben, doch in vielen Bundesländern lief der Start schleppend, während in Niedersachsen Anträge zum Betreiben von Cannabis-Anbauvereinigungen bereits seit dem 1. Juli 2024 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) gestellt werden konnten. Um einen Erlaubnisbescheid zu erhalten, müssen die Anbauvereinigungen eine Reihe von Anforderungen und Auflagen erfüllen. So müssen sie unter anderem ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen, sicherstellen, dass ihre Mitglieder mindestens 18 Jahre alt sind, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept entwickeln und angebauten Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter schützen. Auch eine Kontrolle und die Dokumentation der THC-Gehalte gehören dazu. Für die Anbau- und Abgabemengen gibt es festgelegte Obergrenzen.

Unter www.lwk-niedersachsen.de/cannabis können bereits amtlich registrierte Vereine und Genossenschaften online einen Antrag stellen und sich über die Einzelheiten informieren. Zudem gibt es dort über die Mailadresse cannabis@lwk-niedersachsen.de oder über die Hotline 0441 801 600 die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWK.

Interessierte können seit diesem Jahr auf der online einsehbaren Liste der genehmigten Anbauvereinigungen in Niedersachsen unter www.lwk-niedersachsen.de/cannabis/kcanglist eine Anbauvereinigung in ihrer Nähe finden. Niedersachsen war eines der ersten Bundesländer und das einzige Bundesland, das diese Übersicht selbst regelmäßig aktualisiert.

Das Niedersächsische Kabinett hatte Mitte Juni 2024 beschlossen, die Genehmigungsverfahren und die Überwachung von Anbauvereinigungen nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) auf die LWK übertragen. Das neue Cannabis-Gesetz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft und gibt Regeln für den privaten Umgang mit Cannabis vor. In einer zweiten Stufe haben ab dem 1. Juli 2024 sogenannte Anbauvereinigungen die Möglichkeit, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und unter bestimmten Voraussetzungen an ihre Mitglieder abzugeben. Die erste Genehmigung übergab Ministerin Miriam Staudte am 08. Juli 2024. Ausführliche Informationen zur Umsetzung des KCanG in Niedersachsen finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/cannabis/informationen-zum-cannabisgesetz-231845.html

In Niedersachsen wurden bisher insgesamt 148 Anträge gestellt, davon sind ab heute 100 genehmigt. Bei rund 8 Millionen Einwohnern und 100 Anbauvereinigungen mit maximal 500 Mitgliedern rangiert Niedersachsen damit bundesweit deutlich auf Platz eins, pro Kopf gerechnet. Bayern mit 13,25 Mio. Einwohnern und 9 Anbauvereinigungen bildet das Schlusslicht.

Der Evaluationsbericht ECOKAN im Auftrag der Bundesregierung hat dargestellt, dass ein Konsumanstieg durch die Teillegalisierung nicht feststellbar sei

Ministerin Miriam Staudte (2. v. l.) übergibt den 100. Genehmigungsbescheid an die Cannabis-Anbauvereinigung „The Cherry e.V.   Bildrechte: ML
Ministerin Miriam Staudte (2. v. l.) übergibt den 100. Genehmigungsbescheid an die Cannabis-Anbauvereinigung „The Cherry e.V.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2026

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