Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

20 Millionen für Investitionen in Tierheime

Ministerin Miriam Staudte „Wir unterstützen Engagement im Tierschutz“


Hannover. Tierheime und Wildtierauffangstationen in Niedersachsen können künftig bei wichtigen Investitionen stärker unterstützt werden. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat eine neue Förderrichtlinie zur tierschutzgerechten Unterbringung von Fundtieren und sonstigen Unterbringungstieren erlassen. Insgesamt stehen über mehrere Jahre verteilt 20 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Sachinvestitionen, die der Verbesserung und Sicherung der Unterbringung dienen.

Niedersachsens Tierschutzministerin Miriam Staudte: „Tierheime und Wildtierauffangstationen leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für den Tierschutz. Gleichzeitig sind viele Einrichtungen bei den baulichen und finanziellen Herausforderungen längst am Limit. Bei meinen Besuchen vor Ort habe ich immer wieder gesehen, mit wie viel Einsatz die Menschen diese schwierige Situation auffangen. Doch notdürftige Provisorien sollten nicht zur Dauerlösung werden! Deswegen habe ich mich dafür stark gemacht, 20 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für unsere Tierheime zur Verfügung zu stellen. Mit der Förderung wollen wir die Einrichtungen dabei unterstützen, notwendige Investitionen umzusetzen – und damit dauerhaft gute Bedingungen für die Tiere zu schaffen. Ob Neubau, Sanierung, Modernisierung oder die notwendige Ausstattung – wir schaffen mit der Richtlinie eine verlässliche Unterstützung für diejenigen, die Verantwortung für Tiere in Not übernehmen.“

Gefördert werden insbesondere Baumaßnahmen, darunter An-, Neu- und Umbauten sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Auch der Erwerb von Ausrüstung, Inventar und Haltungssystemen sowie von dauerhaft zu nutzenden Ersatzeinrichtungen wie Containern ist förderfähig. Zudem können notwendige Begleit- oder Folgemaßnahmen von Vorhaben gefördert werden (z.B. Baunebenkosten, vorbereitende Planungsleistungen, oder notwendige Gutachten). Die Förderung beläuft sich auf bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die maximale Fördersumme bei zwei Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger liegt.

Antragsberechtigt sind die Trägerinnen und Träger von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen sowie von Wildtierauffangstationen mit Sitz in Niedersachsen, soweit sie Fundtiere und Unterbringungstiere aufgrund behördlicher Fortnahmen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen aufnehmen. Auch niedersächsische Kommunen können antragsberechtigt sein, sofern sie Träger entsprechender Einrichtungen sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Investitionsvolumen mindestens 50.000 Euro beträgt und das Vorhaben grundsätzlich noch nicht begonnen wurde.

Die neue Richtlinie ist am 21. September in Kraft getreten. Anträge können bis 30.06.2036 gestellt werden. Über die Anträge wird in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden. Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).

Die Förderung erfolgt aus den Niedersachsen zugewiesenen Bundesmitteln nach dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) beziehungsweise dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes.

Die vollständige Richtlinie sowie Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der ML-Webseite unter: www.ml.niedersachsen.de/Tierheim-Richtlinie

Tierheim und Wildtierauffangstationen-RL

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Sachinvestitionen zur tierschutzgerechten Unterbringung von Fundtieren und sonstigen Unterbringungstieren aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes (Tierheim und Wildtierauffangstationen-RL)

  Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Sachinvestitionen zur tierschutzgerechten Unterbringung von Fundtieren und sonstigen Unterbringungstieren aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes (Tierheim und Wildtierauffangstationen-RL)
(PDF, 0,20 MB)

  Antragsformular für Tierheime und Wildtierauffangstationen
(DOCX, 0,35 MB)

  Die Tierheimrichtlinie auf einen Blick
(PDF, 1,57 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.09.2026

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