Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

100 Millionen Euro für Infrastrukturerhalt bei ländlichem Wegenetz

Ministerin Staudte: „Substanzverfall stoppen, multifunktionales Wegenetz erhalten.“


Hannover. Das Land Niedersachsen stellt 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes für den Ausbau ländlicher Wirtschaftswege bereit. Damit reagiert die Landesregierung mit einer finanziell stark hinterlegten Offensive auf den Sanierungsstau beim ländlichen Wegenetz.

Der Strukturwandel stellt neue Anforderungen an den ländlichen Wegebau. Wirtschaftswege dienen längst nicht mehr nur der Erschließung von Acker- und Forstflächen. Sie verbinden heute landwirtschaftliche Betriebe ebenso wie den Radverkehr, Pendler und die Naherholung. Deshalb fördert das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) gezielt Maßnahmen, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe als auch die vielfältigen Nutzungen der Wege stärken.

Die Förderung setzt auf Nachhaltigkeit, denn gefördert werden sowohl die Instandsetzung der Wegeinfrastruktur als auch Kompensationsmaßnahmen, die durch den Ausbau erforderlich werden.

Dies trägt maßgeblich zur Artenvielfalt in der niedersächsischen Agrarlandschaft bei – und gewährleistet zugleich den effizienteren Einsatz moderner Bewirtschaftungstechnik.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Unsere ländlichen Räume sind wirtschaftlich und sozial unverzichtbar. Ein verkehrssicheres und vielseitig nutzbares Wegenetz ist eine wichtige Voraussetzung, damit unsere Dörfer lebenswert bleiben und regionale Kreisläufe funktionieren.“

Die Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL) bearbeiten die Förderanträge und stehen den Antragstellenden als direkte Ansprechpartner zur Verfügung. Förderanträge können ausschließlich online über https://oaman.niedersachsen.de gestellt werden.

Der erste Antragsstichtag ist der 31. Juli 2026. Ein weiterer folgt am 30. April 2027.

Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung finden Kommunen und Verbände auf den Internetseiten des ML sowie bei den zuständigen Ämtern für regionale Landesentwicklung.

Korrekturhinweis: In einer ersten Version dieses Textes war das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes lediglich als "Sondervermögen Infrastruktur" bezeichnet. Die Änderung in diesem Text erfolgte nach Versand der Pressemitteilung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.07.2026
zuletzt aktualisiert am:
09.07.2026

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