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Futtermittelkontamination mit Aflatoxin B 1 festgestellt

HANNOVER. In einer Lieferung Futtermais aus Serbien wurde eine Höchstmengenüberschreitung von Aflatoxin B1 in Höhe von bis zu 0,204 mg/kg Futtermittel (Höchstwert Futtermittel: 0,02 mg/kg) festgestellt. Aus einem Teil der betroffenen Maislieferung wurden Mischfuttermittel hergestellt, die mit dem Hauptanteil an landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, in geringeren Anteilen nach Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie in die Niederlande abgegeben wurden. Das ML hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) umgehend über den Sachverhalt informiert. Auch die weiteren betroffenen Länder wurden umgehend in Kenntnis gesetzt.

Die betroffene Sendung Mais, die insgesamt 45.000 Tonnen umfasste, wurde über den Hafen in Brake importiert. 10.000 t dieser Lieferung konnten in Brake gesperrt werden, 25.000t in einer Lagerhalle in Bremen wurden ebenfalls gesperrt. Ca. 10.000t wurden jedoch an 13 Futtermittelhersteller in Niedersachsen ausgeliefert, die den Mais zur Herstellung von Mischfuttermitteln für Rinder, Schweine und Geflügel verarbeitet und an insgesamt 3560 landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen sowie 14 landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen ausgeliefert haben.

Aflatoxin B 1 ist ein Schimmelpilzgift, das u. a. von dem natürlich vorkommenden Pilz Aspergillus flavus gebildet werden kann und eine starke krebserzeugende Wirkung zeigt. Lebensmittel und Futtermittel unterliegen deshalb strikten Höchstmengenregelungen.

Die Verfütterung belasteter Futtermittel an Tiere kann zu einem Risiko für die Sicherheit der erzeugten Lebensmittel führen. Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung ist eine Belastung der Muskulatur (Fleisch) bei allen Tierarten und Nutzungsgruppen oberhalb der geltenden Höchstgrenze jedoch nicht zu erwarten. Schon geringe Höchstmengenüberschreitungen in Futtermitteln, die an Milchkühe verfüttert werden, können jedoch zu Höchstmengenüberschreitungen in der erzeugten Rohmilch führen.

Eine Gefährdung für Verbraucherinnen und Verbraucher durch aflatoxinbelastete Trinkmilch kann aufgrund des Vorgehens der Molkereien als unwahrscheinlich angenommen werden: Die Rohmilch eines Hofes wird bei der Abholung durch die Molkerei mit der Milch weiterer Milcherzeuger in einem Sammelfahrzeug eingesammelt. In der Molkerei wird die Milch aus verschiedenen Sammelfahrzeugen in Stapeltanks zur weiteren Verarbeitung zu Konsummilch, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern erworben wird, zusammengeführt. Molkereien führen monatliche Eigenkontrolle in Bezug auf den Aflatoxingehalt der Milch in Stapeltanks durch. Eine Höchstmengenüberschreitung des Aflatoxingehaltes der Milch in Stapeltanks ist bisher nicht bekannt geworden.

So wurde die Kontamination des Futtermaises im Rahmen der Rückverfolgung aufgrund eines positiven Aflatoxinbefundes in Hofmilch (57 Nanogramm pro Kilogramm Milch) ermittelt. Die belastete Milch wurde entsorgt.

Mit Hilfe des höchsten bekannten Aflatoxingehaltes im Mais (0,204 mg/kg) wird jede Futtermittellieferung an landwirtschaftliche Betriebe unter Berücksichtigung der Einmischquote für Mais einer Risikobewertung unterzogen. Ist rechnerisch eine Höchstmengenüberschreitung im Mischfuttermittel zu erwarten, wird die zuständige Behörde für den entsprechenden Betrieb konkret ermitteln, wann das Futtermittel verfüttert worden ist. Wurde in der zurückliegenden Woche ein belastetes Futtermittel an Milchkühe verfüttert, wird die Ablieferung der Hofmilch an Molkereien untersagt und eine Untersuchung der Milch veranlasst. Bei einem positiven Aflatoxinbefund oberhalb der Höchstmenge in der Milch, bleibt die Abgabesperre bestehen. Der Betrieb muss die Fütterung auf aflatoxinfreies Futtermittel umstellen und kann die Milchlieferung erst nach Vorliegen eines negativen Ergebnisses wieder aufnehmen.

Dieses Verfahren rechtfertigt sich aus der Erkenntnis, dass die Aflatoxinbelastung der Milch innerhalb ca. 1 Woche bei Umstellung auf aflatoxinfreies Futter unterhalb der Höchstgrenze von 0,00005 mg/ kg Milch liegt.

Es wurde veranlasst, dass die Milch aller mit belasteten Futtermitteln belieferten landwirtschaftlichen Betriebe in Zusammenarbeit des LAVES mit der Milchwirtschaft untersucht wird.

Die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen beginnt mit dem heutigen Tag.

Über die Ergebnisse der Tätigkeit der zuständigen Behörden wird die Öffentlichkeit laufend weiter unterrichtet werden.

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2013

Ansprechpartner/in:
Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382

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