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Probenuntersuchungen ergaben keinen weiteren Nachweis der Vogelgrippe in Niedersachsen

Zurzeit kein weiterer Verdacht auf Vogelgrippe in Niedersachsen

Fast 10.000 Proben negativ – Agrarminister Meyer dankt für die Bewältigung der Krise

HANNOVER. Erste Erleichterung in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg: Die wegen des Nachweises der hochpathogenen Vogelgrippe H5N8 vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bisher vorgenommenen Untersuchungen von Proben in Geflügelbeständen beider Landkreise sind abgeschlossen und allesamt negativ ausgefallen. „Das ist eine gute Nachricht für die Landwirte und sorgt nun für etwas Entspannung vor den Weihnachtstagen“, sagte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer. „Für eine generelle Entwarnung ist es aber noch zu früh. Weitere Untersuchungen laufen derzeit noch. Es bleibt Anlass zur Sorge, aber nicht zur Panik“, mahnte Meyer weiter zu erhöhter Wachsamkeit. Die Biosicherheitsmaßnahmen seien strikt einzuhalten. Das gelte insbesondere für Hygienevorkehrungen etwa bei Schleusen, Desinfektionsmatten und Schutzkleidung für Besucher. „Außerdem gelten insbesondere die Transportbeschränkungen in den in beiden Landkreisen eingerichteten Sperrbezirken im Drei-Kilometer-Radius sowie den Beobachtungsgebieten im Zehn-Kilometer-Radius um die jeweiligen Ausbruchsbetriebe fort“, so Meyer.

Einen besonderen Dank richtete der Minister an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller beteiligten Behörden, darunter auch das LAVES: „Sie haben mit ihrem unermüdlichen Einsatz dazu beigetragen, dass Tausende Proben aus Tierbeständen in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland so schnell analysiert werden konnten. Dafür danke ich ganz ausdrücklich und wünsche allen ein hoffentlich geruhsames Weihnachtsfest.“ Insgesamt wurden im Landesamt fast 10.000 Proben untersucht. Neben Kommunen, LAVES und Tierseuchenbekämpfern dankte Meyer auch den Landwirten für den Einsatz gegen die Vogelgrippe.

Die vom Bund verfügte Eilverordnung, die seit heute (Dienstag) in Kraft ist und mit der alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet werden, ihre Tierbestände vor einem Transport auf Geflügelpest untersuchen zu lassen, nannte Meyer „richtig und überfällig. In Niedersachsen sind derartige Maßnahmen bereits vor Inkrafttreten der Verordnung des Bundes sehr zügig umgesetzt worden.“ Zudem gebe es die Zusicherung der niedersächsischen Geflügelwirtschaft, auf das Einhalten solcher Beprobungen strikt zu achten. Die Veterinärbehörden sind vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium angewiesen worden, zu prüfen, ob solche Untersuchungen tatsächlich stattgefunden haben – und im Verstoßfalle amtliche Kontrollen anzuordnen. Meyer: „Nicht nur zu Weihnachten müssen Gans und Ente frei von Vogelgrippe-Viren sein.“

Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte am Dienstag vergangener Woche bei Proben aus einem Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg die hochpathogene Variante der Vogelgrippe H5N8 (hochpathogene Aviäre Influenza – HPAI) festgestellt. Insgesamt mussten im Landkreis Cloppenburg rund 120.000 Tiere getötet werden, zum einen im Ein-Kilometer-Radius um den Ausbruchsbetrieb, zum anderen in einem Kontaktbetrieb, der mit dem Ausbruchsbetrieb zu tun hatte und sich ebenfalls im Landkreis Cloppenburg befindet. Außerdem wurden in einem Sperrbezirk in einem Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb rund 60 Betriebe mit einem Bestand von etwa 236.000 Tieren beprobt. Die Proben wurden anschließend im LAVES untersucht. Ende der vergangenen Woche ist dann in einem Entenmastbetrieb im Landkreis Emsland ebenfalls die hochpathogene Variante der Vogelgrippe H5N8 amtlich bestätigt worden. Rund 10.100 Tiere wurden im Landkreis Emsland getötet.

Die hochpathogene aviäre Influenza vom Typ H5N8 wurde in Deutschland zuerst Anfang November in einem Geflügelbestand in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Dort sind keine weiteren Fälle aufgetreten. Dieser Virustyp wurde im November 2014 ebenfalls in Geflügelbeständen in den Niederlanden und in einem Entenbestand in Großbritannien diagnostiziert. In beiden Mitgliedstaaten sind bisher keine weiteren Fälle in Hausgeflügelbeständen gemeldet worden. Vor einigen Tagen hat auch Italien einen Ausbruch von HPAI H5N8 bei Puten gemeldet.

Hintergrund hochpathogene Vogelgrippe H5 und H7

Bei der hochpathogenen Variante der Vogelgrippe handelt sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza, die durch hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird (auch als „Geflügelpest“ bezeichnet). Geringpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 können zu einer hochpathogenen Form mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben auch beim Hausgeflügel meist ohne gravierende klinische Auswirkungen.

Aviäre Influenzaviren gehören zur Gruppe der Influenza A-Viren. Sie verfügen über zwei Oberflächenproteine, das Hämagglutinin-(H) und die Neuraminidase-(N), die für die Wechselwirkung mit Zellen und somit für deren Infektion sehr wichtig sind. Diese Proteine können in unterschiedlichen Varianten (Subtypen) vorkommen.

Hochpathogenes aviäres Influenzavirus vom Typ H5N8 (HPAI H5N8) wurde erstmals Anfang 2014 in Südkorea nachgewiesen, wo bis September etwa 30 Ausbrüche der Tierseuche beobachtet wurden. Etwa zwölf Millionen Stück Geflügel mussten im Rahmen der Ausbrüche getötet werden. Wildvögel, insbesondere Wildenten, die mit dem H5N8-Virus infiziert waren, wurden in Südkorea im Zuge der Ausbrüche gefunden. Wildvögel scheinen aber weniger schwer zu erkranken, auch „stille“ Infektionen ohne Krankheitssymptome wurden beschrieben. In Europa trat das Virus bisher in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und Italien bei Mastputen, Legehennen und Mastenten sowie vereinzelt bei Wildenten auf.

Eindeutige Einschleppungswege für HPAI H5N8 konnten in Europa bisher nicht festgestellt werden. Für die Übertragung von aviären Influenzaviren in Nutzgeflügel kommt eine Reihe von Faktoren in Frage. Unter anderem werden die Einstallung von Tieren, Personen- und Fahrzeugverkehr, Waren, Futter und Wasser bei der Analyse der Einschleppungsursachen ebenso in die Betrachtung einbezogen wie der mögliche Eintrag über Wildvögel.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe siehe www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.12.2014

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

www.ml.niedersachsen.de

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