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Förderbedingungen

Gefördert werden können natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen unbeschadet der gewählten Rechtsform aus der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor mit Sitz in Niedersachsen.

Voraussetzung für die Förderung ist eine gültige Anerkennung als regionaler Bildungsträger.

Hierfür ist folgendes Verfahren vorgesehen:

- der Antrag auf Anerkennung als regionaler Bildungsträger ist mit amtlichem Vordruck bei der Bewilligungsbehörde (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) zu stellen und wird durch diese an die zentrale Koordinierungsstelle weitergeleitet,

- die zentrale Koordinierungsstelle prüft den Antrag und gibt eine Empfehlung für die Bewilligungsbehörde ab,

- die Anerkennung wird auf Grundlage der Empfehlung der zentralen Koordinierungsstelle durch die Bewilligungsbehörde schriftlich ausgesprochen. Die Anerkennung gilt in der Regel für fünf Jahre.

Wesentlicher Bestandteil des Antrags ist ein detailliertes Konzept zur Umsetzung der Bildungs- und Informationsveranstaltungen für die beantragten Maßnahmen. Ein Maßnahmen-Konzept kann auf maximal fünf Jahre ausgerichtet werden. Es ist darzustellen, zu welchen Themenschwerpunkten und mit welchen Partnern die einzelnen Bildungs- und Informationsveranstaltungen durchgeführt werden sollen.

Vom Samenkorn zur Pflanze (Bildquelle: Landvolk Hildesheim Kreisbauernverband e.V.)


Zuwendungsfähig sind z.B. die tatsächlich entstandenen Ausgaben

für Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung unter Zusammenarbeit von Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor und weiteren Akteuren im Rahmen der folgenden Veranstaltungstypen:

  • Veranstaltungstyp A (verpflichtend): Bildungsveranstaltung,
  • Veranstaltungstyp A-Zusatz (optional): Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen,
  • Veranstaltungstyp B (optional): Netzwerk-Veranstaltung,
  • Veranstaltungstyp C (optional): öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung (z. B. „Aktionstag“).

 

Bildrechte: Zentrale Koordinierungsstelle BTO Barendorf

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Alexander Burgath

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2232

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