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Wie funktioniert die Lebensmittelüberwachung?


Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Landkreisen und Städten in Niedersachsen überwachen regelmäßig die Lebensmittelbetriebe. Im Rahmen von Betriebskontrollen prüfen deren Mitarbeiter die Einhaltung der Kühl- und Hygienevorschriften, den baulichen Zustand, die Personalhygiene, die Rückverfolgbarkeit, die Kennzeichnungsvorschriften sowie die

Dokumentationspflichten im Rahmen der Eigenkontrolle der Betriebe; sie entnehmen Proben, entscheiden auf Grundlage der Ergebnisse der Laboruntersuchungen des LAVES in eigener Zuständigkeit über weitere Maßnahmen und sorgen für das Abstellen der ermittelten Mängel.

Sie sind die unmittelbaren Ansprechpartner für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Darüber hinaus führen sie eine Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben durch, beraten Verbraucher, Gewerbetreibende und Existenzgründer und stellen Gesundheitsbescheinigungen für den internationalen Handel mit Lebensmitteln aus.

Alle Ergebnisse werden dokumentiert und als Basis für zu treffende Maßnahmen herangezogen – zum Beispiel bei Verstößen.

Verbraucherschutzberichte für Niedersachsen finden Sie hier:

Link zum Verbraucherschutzbericht

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Hygienbarometer-Diagramm

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Birgit Hogeback

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