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Verbesserte Haltungsbedingungen für Moschusenten ab 2014

Agrarminister Meyer: Bei Enten bleibt der Schnabel dran

Ab 2014 neue Haltungsvereinbarung für mehr Tierschutz

HANNOVER. Niedersachsen macht Ernst mit dem Ausstieg aus dem Schnabelkürzen. Wie im niedersächsischen Tierschutzplan vorgesehen, ist ab dem 1. Januar 2014 Schluss mit dem Amputieren der Schnäbel bei Moschusenten. Die kommunalen Veterinärbehörden dürfen dann keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilen. „Bei Niedersachsens Enten bleibt ab 2014 der Schnabel dran, und es gibt Wasserzugang zur Gefiederpflege im Zuge neuer Tierschutzstandards“, sagte Meyer zur Umsetzung des von der neuen Landesregierung fortgesetzten Tierschutzplans.

Der Erlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums beruht auf einer gemeinsamen Vereinbarung mit der niedersächsischen Geflügelwirtschaft von Anfang 2013, in der neben dem Verzicht auf das Abschneiden der Schnabelspitze auch bessere Haltungsbedingungen vorgesehen sind. In Niedersachsen werden insgesamt rund eine Million Enten in 700 bis 800 Betrieben gehalten. Darunter befinden sich rund 100.000 Moschusenten, denen bislang, anders als Pekingenten, oft der Schnabel gekürzt wurde. Moschusenten werden in knapp 60 Betrieben überwiegend im Landkreis Cloppenburg gehalten. Etwa 32 Prozent der Entenproduktion erfolgt in Niedersachsen.

Mit der niedersächsischen Moschusentenvereinbarung werden erstmals anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse wesentliche Standards zur Haltung dieser auch als „Barbarie-Ente“ verkauften Tierart definiert. So muss etwa die Besatzdichte bei fehlendem Gesundheitskontrollprogramm deutlich reduziert werden. Ein altersangepasstes Wasserangebot zur Gefiederpflege wird vorgeschrieben, ebenso Einstreu und Beschäftigungsmaterial, um auf den tierschutzwidrigen Eingriff des Schnabelkürzens zu verzichten. „Niedersachsen wird damit Vorreiter beim Tierschutz für Enten“, lobte Agrarminister Meyer die Vereinbarung mit der Geflügelwirtschaft.

Damit auch andere Bundesländer dem niedersächsischen Beispiel folgen, hat Meyer seine Länderkollegen und den neuen Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich ebenfalls um Übernahme der niedersächsischen Regeln mit der Geflügelwirtschaft gebeten. Niedersachsens Agrarminister forderte den Bund auf, mit neuen Vorgaben das Verbringen oder die Einfuhr von Tieren zu unterbinden, an denen in anderen Länden tierschutzwidrige Eingriffe wie das Schnabelkürzen vorgenommen werden.

Ebenfalls verbindlich per rechtswirksamen Erlass an die Kommunen geregelt ist das Ende des millionenfachen Schnabelkürzens bei Legehennen für das Jahr 2016, erläuterte Meyer. „Das Ende des Schnabelkürzens gemäß dem Tierschutzplan der Vorgängerregierung kommt. Darauf ist bei dieser Landesregierung Verlass“, sagte Meyer. Es müsse Schluss damit sein, die Tiere an die Haltungsbedingungen anzupassen. „Unser Ziel muss sein, Haltungsformen zu schaffen, in denen die Tiere unversehrt und artgerecht leben können“, sagte der Landwirtschaftsminister. Der Tierschutzplan der Vorgängerregierung werde beherzt umgesetzt.

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.12.2013

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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