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Nothilfe: Bio-Betriebe dürfen konventionelles Raufutter füttern


HANNOVER. Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast lässt die Bauern bei der Bewältigung der Dürrefolgen nicht alleine: Ökobetriebe erhalten ab sofort die Möglichkeit, Raufutter zuzukaufen, das aus konventioneller Erzeugung stammt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) erlassen. Es ist die erste Nothilfe-Maßnahme für Öko-Futter seit der Einrichtung des LAVES 2001.

„Auch Ökofutter ist knapp. Aufgrund der außergewöhnlichen Witterung müssen wir den Tierhaltern unter die Arme greifen“, betonte Barbara Otte-Kinast. Die Ausnahmegenehmigung regelt Zukäufe bis zum 30. Januar 2019. Das Raufutter darf bis zum 30. Mai 2019 auf den Biohöfen eingesetzt werden. Allerdings müssen die Landwirte nachweisen, dass ökologisch erzeugtes Raufuttermittel nicht oder nur in beschränktem Umfang verfügbar war.

Den Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier auf der Internetseite des LAVES.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2018

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

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