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Niedersachsen kurbelt Breitbandausbau wie nie zuvor an und fördert erstmals Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Agrarminister Meyer: Fast 390 Millionen Euro aus EU-, Bund- und Landesmitteln für schnelles Internet – Förderung für wirtschaftliche Start-Ups auf dem Lande


HANNOVER. Niedersachsen macht Tempo beim Breitbandausbau. Wie nie zuvor in der Geschichte des Landes fördert die rot-grüne Landesregierung den „Anschluss ans Turbo-Internet erstmals auch mit EU-Agrarbeihilfen“, sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer heute (Mittwoch) vor Journalisten in Hannover. Nahezu 390 Millionen Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln seien bis dato dafür vorgesehen.

„Rund 400.000 Haushalte mehr als bisher surfen mittlerweile dank Förderung der ländlichen Räume auf einer schnellen Datenautobahn. Das kann sich sehen lassen“, so Meyer. Mittelfristig werde diese Zahl voraussichtlich sogar noch steigen. „Wir lassen jedenfalls ein Abkoppeln unserer ländlichen Räume nicht zu und stärken die Daseinsvorsorge von Handwerk, Pflege und Versorgung im ländlichen Raum.“ Deshalb unterstütze das Land seit Anfang des Jahres auch „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ mit mehr als sechs Millionen Euro in diesem Jahr.

Den Breitbandausbau und die noch ganz frische Kleinstunternehmen-Förderung nannte Meyer „hoffnungsvolle Investitionen in die Zukunft der nächsten Generation“. Der Minister weiter: „Schon jetzt zahlt sich aus, dass wir zu Anfang der Legislatur die Förderangebote aus den verschiedenen Fonds der Europäischen Union enger verzahnt und aufeinander abgestimmt und parallel immer wieder kreative Ideen entwickelt haben, um die ländlichen Räume in Niedersachsen zu stärken und zu stützen. Die neu eingerichteten Ämter für regionale Landesentwicklung sind eine Erfolgsgeschichte.“ Auch das erfolgreiche Umverteilen von EU-Fördergeld nach Niedersachsen sei der Schlüssel dazu gewesen, um den Breitbandausbau wie nie zuvor anzukurbeln. „Wir haben den Dornröschenschlaf beendet, bundesweit sind wir bei der Förderung auf einem Spitzenplatz“, sagte der Landwirtschaftsminister.

Jüngstes Beispiel für die Stärkung der ländlichen Räume sei die vom Land 2017 neu eingeführte Hilfe für Kleinstunternehmen als Bestandteil der „Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung“ (ZILE). Die Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung und die Förderung der dörflichen Gemeinschaft durch Kleinstunternehmen sind laut Meyer eine wesentliche „Voraussetzung für die Attraktivität von Dörfern“. Zugleich müssten der demographische Wandel abgefedert und Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen geschaffen werden.„Damit fördern wir kleine Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern. Das breite Förderspektrum reicht dabei vom Schlachter über Physiotherapie-Praxen bis hin zu Kulturcafés und Werkstätten. Für Start-Ups im ländlichen Raum ist das eine exzellente Perspektive“, so Meyer.

Insgesamt steht dieses Jahr zum ersten Mal eine Fördersumme für Kleinstbetriebe in Höhe von 6,25 Millionen Euro zur Verfügung. In der ersten Runde im Februar 2017 wurden bereits 1,05 Millionen Euro Zuwendungen für sieben Kleinstunternehmen verteilt. Bis zum 15. September 2017 können weitere Anträge bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung gestellt werden. Der Fördersatz für ein Projekt beträgt bis zu 45 Prozent. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus Handwerk, Handel und Dienstleistungen, die bis zu zehn Arbeitsplätze bieten und Kleinstunternehmen sind. Meyer: „Ein Pflegedienst könnte für seine Investitionen ebenso Geld erhalten wie zum Beispiel ein Dorfcafé, eine Fleischerei oder ein Handwerksbetrieb für Umbaumaßnahmen.“ Das Leben auf dem Lande durch gute Nahversorgung, medizinische Grundversorgung und Dienstleistungen werde damit neben der Wirtschaftskraft kleiner Unternehmen gestärkt.

Bei der Breitbandförderung habe Niedersachsen zusammen mit den Kommunen ebenfalls „vorbildlich seine Hausaufgaben bereits gemacht“, um unterversorgte ländliche Räume besser anzuschließen, so Meyer. Das Landwirtschaftsministerium stelle in der aktuellen EU-Förderperiode erstmals Mittel aus dem EU-Topf für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Meyer: „Schnelle Breitbandverbindungen sind für unsere ländlichen Räumen existenziell. Sie dürfen gegenüber den städtischen Räumen nicht benachteiligt werden.“ Hierfür seien in Niedersachsen die Rahmenbedingungen geschaffen worden – durch eine neue Förderung in Höhe von 120 Millionen Euro. Diese Landesmittel stammen aus dem Landesanteil des Erlöses der Frequenzversteigerungen des Bundes (Digitale Dividende II), den EU-Töpfen ELER und EFRE sowie aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK).Hinzu kommen zusätzliche Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) sowie einem Darlehensprogramm mit einem Volumen von bis zu 500 Millionen Euro der niedersächsischen Förderbank (NBank). „Trotz dieser Vielfalt ist es uns gelungen, eine effektive Verzahnung der verschiedenen Fördermodelle zu erreichen“, sagte der Minister.

Die Landkreise können zwischen der Förderung in Form eines Zuschusses zum sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder zum Betreibermodell entscheiden. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell wird ein Anreiz geschaffen, dass ein Telekommunikationsunternehmen ein Breitbandnetz in einem betriebswirtschaftlich unattraktiven Gebiet errichtet und anschließend selbst betreibt. Im Betreibermodell ermöglicht die Förderung den Kommunen, die Errichtung eigener Breitbandstrukturen und deren Vermarktung in Kooperation mit einem Partner aus der Wirtschaft. Beide Modelle werden in Niedersachsen nachgefragt und stehen gleichberechtigt nebeneinander.

Neben dem Geld aus dem Landesprogramm sind Niedersachsen bislang aus dem parallel laufenden Bundesprogramm insgesamt rund 270 Millionen Euro zugutegekommen. „Niedersachsen nimmt damit auch dank seiner guten Zusammenarbeit mit den Kommunen, dem Breitbandkompetenzzentrum und Kofinanzierung den zweiten Platz unter den Bundesländern ein“, so Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Er lobte die Zuwendungen aus Berlin, kritisierte allerdings zugleich, „dass der Bund sein Programm viel früher hätte starten müssen, damit es keine weiße Flecken auf der Internet-Karte mehr gibt. Der Bund ist hier eindeutig in der Pflicht.“ Schließlich sei ja dessen Ziel, bis 2018 jeden Haushalt mit einer schnellen Datenleitung von mehr als 50 Megabit zu versorgen. Meyer forderte „einen Rechtsanspruch für schnelles Internet im ländlichen Raum“. Der Bund müsse gute Breitbandversorgung „endlich als Universaldienstleistung wie bei Post, Strom, Müllabfuhr, Wasser und Telefon definieren“. Dann müssten auch nicht so lukrative Bereiche über eine Umlage flächendeckend versorgt werden. „Nur mit Subventionen für Wirtschaftsunternehmen allein wird man die Benachteiligung ländlicher Räume nicht beheben können. Schnelles Internet gehört heute zum Leben auf dem Lande wie Post, Strom und Wasserversorgung“, sagte Meyer. Niedersachsen habe jedenfalls „seine Hausaufgaben gemacht“. Die beiden Modelle seien zukunftsweisend. „Diesen Trumpf für die Menschen und Firmen in unseren ländlichen Regionen sollten wir nicht verspielen“, so der Minister.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.07.2017

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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