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Ministerin Otte-Kinast: „Wichtiger Schritt zu mehr Tierschutz“

Agrarministerkonferenz fasst Beschluss zu Transporten in Nicht-EU-Länder


Hannover/Landau. Eine Aufforderung an den Bund, tierschutzrelevante Hinweise zu Tiertransport-Routen und Versorgungsstellen zu sammeln, auszuwerten und die Informationen zentral den Bundesländern zu übermitteln – das ist der Kern eines Beschlusses, den die Agrarministerkonferenz (AMK) heute in Landau (Rheinland-Pfalz) gefasst hat. Niedersachsen hatte den Antrag gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen und Bayern eingebracht. Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Tierschutz. Ziel ist es, den Genehmigungsbehörden bundesweit einheitliche Informationen zur Verfügung zu stellen. So kann zielgerichtet und möglichst rechtssicher entschieden werden, welche Transporte von den zuständigen Behörden genehmigt werden oder nicht. Hierzu benötigen die Länder jedoch einheitliche Daten!“ Aktuell gibt es aus Sicht des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums auf der Grundlage der nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften keine Möglichkeiten für die Behörden, lange Tiertransporte grundsätzlich zu verbieten. Daher erfordert das Thema aus Sicht der Ministerin nationale, besser noch europäische Antworten.

Mit Bedauern nimmt Ministerin Otte-Kinast zur Kenntnis, dass es in Bezug auf die Düngeverordnung auf der AMK keine Detailabsprachen gegeben hat. Große Einigkeit herrschte unter den Länderkollegen in dem Punkt, dass der Gewässerschutz eine Aufgabe von höchster Priorität ist. Gleichzeitig müsse man bei der Anpassung der Düngeverordnung Maßnahmen entwickeln, die praktikabel und wirksam sind. Nun gehe es darum, in den anstehenden Gesprächen die niedersächsischen Positionen weiterhin engagiert zu vertreten, so Ministerin Otte-Kinast. Der Hintergrund: Die in Niedersachsens vorgesehene Datenbank ‚ENNI‘ (Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen) soll die Düngebedarfsermittlungen und Nährstoffvergleiche flächendeckend erfassen und somit maximale Transparenz ermöglichen. Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung zur Anpassung der Düngeverordnung wäre die Einrichtung jedoch nicht mehr möglich.

Einen Erfolg kann Niedersachsen mit einem Beschluss verbuchen, Schäfereien analog zu den Imkereien eine Steuerentlastung auf so genannten Agrardiesel für die betriebliche Nutzung von Fahrzeugen, die nicht in § 57 Absatz 1 des Energiesteuergesetzes genannt sind (also zum Beispiel PKW oder Pick ups), zu gewähren. Die Länderkollegen sind Ministerin Otte-Kinast gefolgt und fordern den Bund gemeinsam auf, hier gesetzgeberisch tätig zu werden. Dazu die Ministerin: „Das ist ein wichtiges Signal für die Schafhalter in Niedersachsen. Sie übernehmen nicht nur zentrale Funktionen in der Landschaftspflege, sondern vor allem auch in der Deichpflege. Da sich die Situation der Schäfereien durch die Einwanderung des Wolfes erheblich verschärft hat, ist der Betreuungs- und Überwachungsaufwand noch einmal deutlich größer geworden.“ Der Bund sei nun gefordert und solle das Votum der Länder möglichst zeitnah aufgreifen. Ziel müsse es sein, eine Entlastung der Schäfereien so zügig wie möglich zu erreichen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.04.2019

Ansprechpartner/in:
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