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Erfolg bei der Tierseuchenbekämpfung: Niedersachsen nun frei von Rinderherpes

Agrarminister Christian Meyer: Für unsere Tierhalter eine sehr gute Nachricht

HANNOVER. Erfolg für die Tiergesundheit in Niedersachsen: Nach 27 Jahren sind die Rinderbestände frei vom „Bovinen Herpesvirus Typ 1" (BHV1), auch Rinderherpes genannt. Der erfolgreiche Abschluss der Maßnahmen wurde nun von der Kommission der Europäischen Union anerkannt. Mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses im Bundesanzeiger hat Niedersachsen formell den Status BHV1-frei entsprechend der EU-Richtlinie über die „Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen“. Landwirtschaftsminister Christian Meyer: „Damit entfallen zukünftig die Handelsbeschränkungen für niedersächsische Rinder, die in BHV1-freie Gebiete geliefert werden.“

In der Europäischen Union haben nunmehr Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden, die Region Bozen und Aostatal in Italien sowie die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen den Status „BHV1-freie Region“. Auch die Schweiz ist BHV1-frei. „Für unsere Rinderhalter ist das eine sehr gute Nachricht. Denn das Etikett ´BHV1-frei´ macht es möglich, Rinder ohne Zusatzgarantien in andere BHV1-freie Länder und Staaten zu vermarkten“, sagte Niedersachsens Agrarminister. „Zudem konnte der Gesundheitsstatus in den niedersächsischen Betrieben deutlich verbessert werden. Ich danke allen Beteiligten für den konsequenten Einsatz, um dieses Virus aus den niedersächsischen Rinderställen zu besiegen.“

Die Erkrankung mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1ist für Menschen ungefährlich. Allerdings führt der Virusbefall zu Leistungseinbußen bei Tieren. Allein in den vergangenen fünf Jahren zahlte die Tierseuchenkasse Beihilfen in Höhe von vier Millionen Euro und Entschädigungen in Höhe von 600.000 Euro für die Entfernung von etwa 12.000 Reagenten. So werden jene Tiere bezeichnet, die zwar Antikörper aufweisen, aber nicht unbedingt auch erkrankt sind. Sie müssen gleichwohl aus den Beständen entnommen werden, weil ansonsten die Viruserkrankung durch bestimmte Faktoren wie Stress wieder auftreten könnte. Insgesamt hat die BHV1-Sanierung rund 165 Millionen Euro gekostet. An den Kosten beteiligt sich das Land Niedersachsen zu 50 Prozent.

Der Transport von Zucht- und Nutzrindern aus nicht BHV1-freien Regionen oder Mitgliedstaaten nach Niedersachsen ist ab sofort nur zulässig, wenn die Tiere nicht geimpft sind, für 30 Tage in Quarantäne gehalten wurden und während der Quarantäne auf die BHV1-Infektion untersucht wurden. Dagegen dürfen Schlachtrinder aus nicht BHV1-freien Regionen ohne zusätzliche Untersuchungen direkt zum Schlachthof gebracht werden. Diese Regelungen gelten sowohl für Rinderbestände in Niedersachsen als auch für Sammelstellen und Viehhandlungen.

Um den Fortbestand des Status BHV1-frei sicherzustellen, werden Rinder in Niedersachsen wie auch bisher auf BHV1 untersucht. Sofern in niedersächsischen Beständen Reagenten auftauchen, müssen diese unverzüglich aus den Beständen entfernt werden. Ein Export in BHV1-freie Länder ist untersagt. Ein Transport in andere Länder wie die Niederlande oder Großbritannien ist nur dann möglich, wenn der Bestand in Niedersachsen nicht gesperrt werden musste. Hierfür können Beihilfen in Höhe von 200 Euro pro Masttier und 400 Euro pro Zuchttier gewährt werden. Scheidet eine solche Option aus, muss die Tötung der Rinder angeordnet werden. Die Tierhalter erhalten in diesen Fällen eine Entschädigung in Höhe des Wertes der Rinder.

Hintergrund:

Bei BHV1 – bekannt auch als IBR (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis) – und bei BVDV (Bovines Virusdiarrhoe-Virus) handelt es sich um virusbedingte Krankheiten der Rinder, die zu hohen wirtschaftlichen Verlusten in den Rinderbeständen führen können. Für den Menschen sind sie völlig ungefährlich. Beide Krankheiten kommen weltweit vor und können über einzelne unerkannt infizierte Tiere im Bestand weiter verbreitet werden. Von bundesweit 12,7 Millionen Rindern werden in Niedersachsen 2,7 Millionen Rinder in rund 22.000 Beständen gehalten. Weitere Informationen erteilen die kommunalen Veterinärbehörden und sind auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de eingestellt.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.01.2016

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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