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Alte AUM und der Übergang zur neuen Förderperiode

In der neuen Förderperiode ab 2023 regelt die Richtline AUKM für die Bundesländer Bremen, Hamburg und Niedersachsen, welche Fördermaßnahmen mit welchen Rahmenbedingungen und Inhalten angeboten werden.


Sie gliedert sich in sieben Förderschwerpunkte:

•Betriebliche Verpflichtungen zum Ökologischen Landbau (BV)
•Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen (AN-Ackernutzung)
•Blüh- und Schonstreifen (Ackerbrachen), Hecken (BF)
•Nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung (GN)
•Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz (BK)
•Maßnahmen zum Schutz Besonderer Biotoptypen (BB)
•Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel (NG)

Aufgrund der langen Laufzeiten der Verpflichtungen reichen viele Maßnahmen, die sich auf die bisherige Richtlinie NIBAUM beziehen, noch mit Ihrer Verpflichtungsdauer in die neue Förderperiode ab 2023 hinein. Diese Maßnahmen werden bis zum jeweiligen Verpflichtungsende fortgeführt.

Richtlinie AUKM

In der Richtlinie sind die aktuellen Förderbedingungen dargestellt.


  Veröffentlichung der Richtlinie AUKM
(PDF, 3,11 MB)

Merkblätter AUKM ab 2023

Darstellung der Auflagen und Förderbedingungen zu den AUKM der neuen Förderperiode

  Merkblätter AUKM 2024

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