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Corona-Pandemie: Jagd weiterhin erlaubt

Hannover. Nach der Niedersächsischen „Corona-Verordnung“ ist die körperliche Betätigung im Freien grundsätzlich zulässig. Damit darf auch die Jagd weiterhin ausgeübt werden. Darauf weist das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) ausdrücklich hin.

Die Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen ist dabei selbstverständlich. Bei der Einzeljagd (Pirsch, Ansitz) ist das unproblematisch.

Auch Gemeinschaftsjagden (Drückjagden) auf Schalenwild zur gesetzlich vorgeschriebenen Abschussplanerfüllung und zur Prävention vor der ASP (Afrikanische Schweinepest) sind weiterhin zulässig, da sie der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind.

Einer vorherigen Genehmigung bedarf es nicht, dennoch sind die Vorgaben der „Corona-Verordnung“ einzuhalten. So muss es ein Hygienekonzept geben, die persönlichen Daten der Teilnehmenden sind zu erfassen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das Ministerium gibt mit seinem Erlass vom heutigen 5.11.2020 nochmals aktualisiert organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild bekannt (siehe Organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild vom 05.11.2020 (nicht vollständig barrierefrei)).

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Infektionskette bei der Übertragung des ASP-Virus kann nur durch niedrige Schwarzwildbestände verringert oder unterbrochen werden. Daher ist eine effektive Bejagung der Schwarzwildbestände jetzt vorrangig. Dies wird in diesem Jahr auch aufgrund der guten Eichelmast nur mit gemeinschaftlichen Jagden erreicht werden können. Darüber hinaus werden die Jäger und Jägerinnen die Möglichkeit erhalten, Nachtzieltechnik bei der Einzeljagd einzusetzen.“

Treibjagden auf Niederwild unterliegen als Veranstaltungen dagegen der vorherigen Genehmigungspflicht durch die zuständigen Behörden. Die Ministerin bittet von diesen Gesellschaftsjagden, die einer Genehmigung bedürfen, abzusehen, auch um die zuständigen Behörden zu entlasten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.11.2020

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

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