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Verbraucherschutzminister Meyer: Der Bund verzichtet beim Dispozins fahrlässig auf den Schutz der Verbraucher

„Wir hätten dringend einen Bremsklotz gegen Abzocke benötigt“ – Abstimmung im Bundesrat


HANNOVER/BERLIN. Mit großem Bedauern hat heute (Freitag) Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer auf die Weigerung der Bundesregierung reagiert, Dispozinsen auf acht Prozent über dem Basiszins zu beschränken. Dispozinsen werden fällig, wenn ein Konto überzogen wird. „Nur um den Frieden in der Großen Koalition zu wahren, hat die Bundesregierung auf einen solchen längst überfälligen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher verzichtet“, sagte Meyer. „Wir hätten dringend einen Bremsklotz gegen die Abzocke von Geldinstituten benötigt. Der Bund hat fahrlässig eine Chance verspielt.“ Der Bundesrat hatte zuvor mehrheitlich eine Begrenzung des Dispozinssatzes gefordert.

Nach Auffassung des Bundesrates hätte eine solche Maßnahme Teil des Gesetzespakets zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sein sollen, das an diesem Freitag vom Bundesrat beschlossen wurde. „Es ist aus meiner Sicht vollkommen unverständlich, warum die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesrates zur Begrenzung der Dispozinsen in den Wind geschlagen und somit einen wirksamen Schutz von Kreditnehmern verhindert hat“, kritisierte Niedersachsens Verbraucherschutzminister. Es sei schon „ein Stück aus dem Tollhaus, dass die Europäische Zentralbank einen Leitzins von aktuell 0,05 Prozent verlangt, zugleich aber Dispositionskreditzinsen in Höhe von teilweise deutlich mehr als 10 Prozent erhoben werden“. Meyer: „Angesichts solcher Praktiken kann es nur ein schlechter Witz sein, wenn laut Bund eine Beratungspflicht der Geldinstitute gegenüber ihren Kunden ausreicht.“ Zudem profitiere ein Großteil der Kreditinstitute von aktuell historisch niedrigen Zinssätzen, „gibt diese aber nicht an ihre Kunden weiter“. Appelle zur freiwilligen Selbstverpflichtung und Mäßigung bei Dispositionskreditzinsen seien zudem „weitgehend ergebnislos geblieben“.

Meyer sagte, das Vorgehen sei „umso haarsträubender“, da ja der Dispositionskredit gerade „im Interesse der Verbraucher wirken und zur kurzfristigen Überbrückung eines finanziellen Engpasses dienen soll“. Nun werde genau das Gegenteil erreicht. Er mache sich auch Sorgen, so Meyer, weil eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Niedersachsen in 15 Städten bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken gezeigt habe, „dass beim Dispozins die Spanne zwischen 5,95 Prozent und 14 Prozent liegt“. Meyer: „Das macht mehr als deutlich, wie dringend ein Limit beim Dispozins wäre.“

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2016

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

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Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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