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Furazolidon: Aktueller Sachstand

Furazolidon in Futtermitteln aus den Niederlanden

Sachstand 11. August 2014:

Der Betrieb im Landkreis Grafschaft Bentheim, bei dem in einer Futtermittelprobe Rückstände des Antibiotikums nachgewiesen worden waren, hat zwischenzeitlich drei Rinder schlachten lassen. Bei Untersuchungen des Fleisches dieser Tiere konnten keine Gehalte von Rückständen nachgewiesen werden.

Die verhängte Einschränkung der Vermarktung kann somit aufgehoben werden. Der zuständige Landkreis veranlasst die Aufhebung der Sperre.


Sachstand 6. August 2014:

Im Fall der aus den Niederlanden nach Niedersachsen gelieferten Futtermittel, die möglicherweise mit dem in der EU seit 1995 verbotenen Antibiotikum Furazolidon belastet waren, liegen erste Ergebnisse von Probenahmen seitens des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) vor. Darunter sind die Ergebnisse der Futtermittelproben von den drei Rinder haltenden Betrieben im Landkreis Grafschaft Bentheim, in denen eine Verfütterung der mutmaßlich belasteten Futtermittel an Rinder erfolgt ist.

Bei einem dieser drei Betriebe wurden dabei Rückstände des pharmakologischen Wirkstoffes Furazolidon nachgewiesen. Das hat zur Folge, dass das Fleisch betroffener Rinder aus diesem Betrieb erst dann wieder vermarktet werden darf, bis nachgewiesen ist, dass keine Belastung vorliegt. Der Landkreis Grafschaft Bentheim überwacht die Maßnahme. Die Proben aus den beiden anderen Rinder haltenden Betrieben waren unauffällig. Sie dürfen damit auch das Fleisch wieder vermarkten. Im Zuge der aktuellen behördlichen Ermittlungen ist unterdessen festgestellt worden, dass sich die Zahl der mit dem niederländischen Futtermittel belieferten Betriebe in Niedersachsen von neun auf elf erhöht hat. Ein Betrieb hat nach derzeitigem Kenntnisstand weitere zwei Biogasanlagen beliefert, bei denen allerdings nicht von einer Verfütterung des Futters auszugehen ist.


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