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Verordnung über erosionsgefährdete landwirtschaftliche Flächen


Die Landesregierung hat eine Verordnung verabschiedet, mit der der Erosionsschutz von landwirtschaftlichen Flächen verbessert werden soll. Die Verordnung legt eine Gebietskulisse für Niedersachsen fest, in der Maßnahmen zum Erosionsschutz für alle Empfänger von EU-Agrarbeihilfen verpflichtend sind. Die Verordnung wird noch im Februar - nach ihrer Verkündung im niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt - in Kraft treten.

Die Gebietskulisse wird zwei Gefährdungsklassen für Wassererosion, und eine für Winderosion umfassen. Von der landwirtschaftlichen Ackerfläche in Niedersachsen werden etwa 4,5% in die Stufe „Wasser 1“ fallen, 2,2% in die höhere Gefährdungsstufe „Wasser 2“ und 8,7% in die Stufe „Wind“. Bei der Einteilung wurde auf die wissenschaftliche Expertise des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zurückgegriffen. Die Gebietskulisse „Erosionsschutz“ wurde den Landwirten schon im Vorfeld über die Unterlagen zum Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen bekannt gemacht, kann aktuell bei den zuständigen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen abgefragt werden und ist auch im Internet beim NIBIS© Kartenserver einsehbar.

Die Vorgaben für die Bewirtschaftung der als gefährdet eingestuften Flächen richten sich nach bereits festgelegten Regelungen der EU und des Bundes und betreffen Einschränkungen bezüglich des Pflügens. So darf zum Beispiel nach der Bundesverordnung auf Wind erosionsgefährdeten Flächen nur bei Aussaat vor dem 1. März gepflügt werden. Das Pflügen auf solchen Flächen ist nach dem 1. März nur bei unmittelbar folgender Einsaat möglich, bei Reihenkulturen ab diesem Zeitpunkt nur unter bestimmten Voraussetzungen. In der Landesverordnung sind hingegen für bestimmte Kulturen einige alternative Maßnahmen zum Bodenerosionsschutz vorgesehen, wie zum Beispiel bestimmte Begrünungsmaßnahmen, Berarbeitungs- oder Bodenabdeckungsmaßnahmen. Betroffene Landwirte, die EU-Agrarbeihilfen empfangen, sollten sich z.B. in der Fachpresse oder bei der Landwirtschaftskammer über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informieren.


Die Verordnung ist am 15. Februar im niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten:

Verordnung über erosionsgefährdete landwirtschaftliche Flächen

Ackerfläche Bildrechte: Oliver Mohr / pixelio / www.pixelio.de
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