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Tierarzneimittelüberwachung

Anwendung von Antibiotika bei Masthühnern



Antibiotika sind Arzneistoffe zur Behandlung bakterieller Krankheiten in der Human- und Tiermedizin. Diese Arzneistoffe sind unverzichtbar zur Therapie und Gesunderhaltung von Menschen und Tieren. Dies ist bei Tieren nicht nur ein Gebot des Tierschutzes, sondern dient auch dem Erhalt von gesunden Tierbeständen und dem Schutz des Menschen vor Krankheitserregern.

Ein sorgloser Einsatz, d.h. eine ungezielte bzw. unsachgemäße Anwendung, kann dazu führen, dass Bakterien gegen bestimmte Antibiotika resistent werden. Das heißt, die Wirksamkeit eines Antibiotikums gegen Krankheitserreger wird eingeschränkt. Dies betrifft sowohl den Einsatz in der Humanmedizin wie in der Tiermedizin.

Der Erhalt wirkungsvoller Antibiotika bedingt einen verantwortungsvollen Einsatz dieser Wirkstoffe. Antibiotika dürfen nicht dazu eingesetzt werden, Mängel in der Haltung oder mangelhafte Hygienestandards auszugleichen.

Die Anwendung von Antibiotika als Futtermittel-Zusatzstoffe (Leistungsförderer) ist seit dem Jahre 2006 verboten.

Der Einsatz von Antibiotika ist bei lebensmittelliefernden Tieren - wie Masthühnern - gesetzlich geregelt und nur zu therapeutischen Zwecken gerechtfertigt.
Antibiotika unterliegen alle der Verschreibungspflicht und dürfen vom Tierarzt nur im Rahmen einer „ordnungsgemäßen Behandlung“ an den Tierhalter abgegeben bzw. verschrieben werden.

Nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft müssen die Tiere vor dem Arzneimitteleinsatz von der behandelnden Tierärztin oder vom Tierarzt zur Erforderlichkeit der Antibiotikumanwendung eingehend untersucht und die Anwendung der Arzneimittel und der Behandlungserfolg kontrollieren werden.

Die Masthühner werden in der Regel jeweils von einer bestimmten – auf die Tierart Geflügel spezialisierten – Tierärztin oder einem Tierarzt betreut. Häufig betreuen diese Spezialisten sowohl die Mastbestände als auch die Elterntierherden, aus deren Eiern die Küken schlüpfen, die später als Masttiere aufgezogen werden sollen.

Üblich sind eine tierärztliche Kontrolle der Herde nach Einstallung der Küken und eine entsprechende Untersuchung zur Feststellung der Krankheitserreger und der Resistenzlage.

In Abhängigkeit insbesondere von den Untersuchungsergebnissen kann eine Behandlung unterbleiben oder eine Anwendung von Antibiotika angezeigt sein. Bedingt durch die weitere Gesundheitsentwicklung in den Beständen erfolgen weitere klinische Untersuchungen bzw. Laboruntersuchungen. Häufige Erkrankungen bei Masthühnern sind Infektionen des Magen-Darmtraktes oder der Atmungsorgane. Typische Erreger sind hier Mykoplasmen und Clostridien.

Je nach Gesundheitsstatus einer Herde bedarf es über die Impfung der Tiere hinaus eines gezielten Einsatzes von Antibiotika. Bei der Verabreichung von Arzneimitteln stehen die Gruppen- bzw. Bestandsbehandlung im Vordergrund. Die Behandlung von Einzeltieren ist in der Regel nicht möglich bzw. wenig erfolgversprechend aufgrund des dynamischen Geschehens im Falle von Infektionskrankheiten.

Beim Einsatz von Antibiotika sind die „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln (Antibiotika-Leitlinien)“ vom Tierarzt zu beachten. Da die Verabreichung der Antibiotika beim Geflügel nahezu ausschließlich oral (über den Verdauungstrakt) erfolgt, ist ebenfalls der Leitfaden „Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Trinkwasser“ zu beachten.

Der betreuende Tierarzt legt die Behandlungen im Einzelnen genau fest. Er hat die Anwendung eines Arzneimittels in einem Arzneimittelanwendungs- und Abgabebeleg zu dokumentieren. Um den Arzneimitteleinsatz kontrollieren zu können, sind detaillierte Aufzeichnungen vom Anwender in einem Bestandsbuch durchzuführen. Nach lebensmittelrechtlichen Bestimmungen erfolgt grundsätzlich in Geflügel- und damit Masthühnerbeständen bei jedem Durchgang eine Kontrolle der Arzneimitteldokumentation durch den amtlichen Tierarzt im Rahmen der Geflügelschlachttieruntersuchung, d.h. vor dem Verbringen der Tiere aus dem Erzeugerbetrieb zum Schlachtbetrieb.

Von entscheidender Bedeutung aus Sicht des Verbraucherschutzes ist hierbei, dass die vorgeschriebenen Wartezeiten eingehalten werden: Es werden nur Arzneimittel mit Antibiotika für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen, wenn für ihre antimikrobiell wirksamen Stoffe Rückstandshöchstmengen festgelegt wurden. In einem Rückstandsnachweisverfahren wird bei der Zulassung eines Arzneimittels geprüft, wie ein Antibiotikum vom Organismus verarbeitet und wieder ausgeschieden wird. Dadurch erhält man Erkenntnisse über die Zeitspanne in der von dem behandelten Tier kein Lebensmittel gewonnen werden darf, die sogenannte Wartezeit.

Die Einhaltung der Wartezeiten für Antibiotika wird regelmäßig auch im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans überprüft. Dabei werden laufend zielorientiert beim Landwirt und im Schlachtbetrieb Masthühner - wie auch andere Lebensmittel liefernde Tiere und deren Erzeugnisse - auf Arzneimittelrückstände geprüft. Der Rückstandskontrollplan zielt darauf ab, die Anwendung von Stoffen aufzudecken, die bei Lebensmittel-liefernden Tieren verboten oder nicht zugelassen sind. Auch der fachgerechte Umgang mit zugelassenen Tierarzneimitteln wird kontrolliert.
Im Jahre 2009 wurden in Schlachtbetrieben in Niedersachsen 2.830 Proben entnommen und nur in einem Fall wurde eine Rückstandshöchstmengenüberschreitung bei Antibiotika festgestellt.

Wenn auch in der Vergangenheit keine nennenswerten Rückstandshöchstmengenüberschreitungen im Geflügelfleisch festgestellt wurden, so ist weiterhin auf eine Reduktion des Einsatzes von Antibiotika hinzuwirken.

Dem Bestandsmanagement kommt eine große Bedeutung bei der Vermeidung von Infektionskrankheiten und der Reduktion der eingesetzten Arzneimittelmenge zu. Hierzu gehören eine Optimierung der Haltungsbedingungen, eine entsprechende Impfstrategie und vor allem die Einhaltung strikter Hygieneregeln.
Huhn

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2010
zuletzt aktualisiert am:
15.09.2016

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