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Gerichtsentscheidungen zur Rindersonderprämie 1995

In einem umfänglichen Verfahren vor bzw. nach der Abschlusszahlung Rinderprämien 1995 war es in Anbetracht von EU-Vorgaben erforderlich, den so genannten Altersnachweis für männliche Rinder der 2. Altersklasse zu führen. Dies führte unter anderem dazu, dass beantragte Zahlungen gar nicht oder aber gekürzt gewährt wurden bzw. bereits gewährte Zahlungen ganz oder teilweise zurückgefordert wurden. Vor kurzem sind mehrere grundsätzliche Gerichtsentscheidungen ergangen, die es nunmehr ermöglichen, eine endgültige Bearbeitung vorzunehmen.

Niedersächsische Landwirte und andere Interessierte können sich hier über die grundsätzlichen Gerichtsentscheidungen informieren.

 

Gerichtsentscheidungen zur Rindersonderprämie 1995

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