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BS 8 - Anlage von Hecken zum Schutz vor Winderosion

Die Fördermaßnahme wird nicht mehr zur Antragstellung angeboten. Neue Anträge oder die Erhöhung einer bestehenden Verpflichtung sind damit nicht möglich. Bewilligte Anträge laufen bis zum Ende der Verpflichtungsdauer.

Fördersatz: 2.600 €/ha

Hinweis: Zusätzlich zu dieser Förderung ist eine separate Förderung der Pflanzkosten (Pflanzen und Einzäunung) aus Landesmitteln geplant.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Anlage und Pflege von Schutzstreifen zur Minderung der Windero­sion auf Ackerflächen des Betriebes.

Angebot: nur in Gebietskulisse

Die betreffenden Flächen müssen eine potenzielle Gefährdung durch Winderosion mit den Gefährdungsstufen Enat 4 bis 5 nach DIN 19706 aufweisen und in der Ge­bietskulisse „Winderosion/Windschutz“ des LBEG liegen.

Flächen, die in Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes liegen, sind generell von der Förderung ausgeschlossen (Bestätigung durch UNB).

Einzuhaltende Bedingungen:

  • Für die Heckenpflanzung sind Ackerflächen bereitzustellen.
  • Breite der Streifen mindestens 6 Meter und maximal 15 Meter.
  • Die Flächen sind quer zur Hauptwindrichtung auszurichten.
  • Es muss eine mindestens 3-reihige Bepflanzung mit standorttypischen Laubgehölzen erfolgen.
  • Die Anlage kann als Frühjahrs- oder Herbstbepflanzung im ersten Verpflichtungs­jahr erfolgen.
  • Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln ist während der Verpflichtungsdauer untersagt.
  • Die Verpflichtungsdauer beträgt 7 Jahre.

Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:

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