Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

BV1 - Ökologischer Landbau, Grundförderung

Fördersätze:

Bewilligung bis 2015

Acker/Grünland

Gemüse

Dauerkultur

Einführer

364 €/ha

900 €/ha

1.275 €/ha

Beibehalter

234 €/ha

390 €/ha

750 €/ha


ab Antragstellung 2016


Acker/Grünland

Gemüse

Dauerkultur


Einführer

403 €/ha

900 €/ha

1.275 €/ha


Beibehalter

273 €/ha

390 €/ha

750 €/ha

Zusätzlich wird ein Kontrollkostenzuschuss von 50 €/ha bis max. 600 € je Betrieb gewährt.

Gegenstand der Förderung:

Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren im gesamten Betrieb.

Angebot: landesweit

Einzuhaltende Bedingungen:

  • Der gesamte Betrieb muss ökologisch bewirtschaftet werden [nach VO (EG) Nr. 834/2007].
  • Der Betrieb muss spätestens einen Monat nach Beginn der Verpflichtung für die gesamte Dauer der Förderung dem Kontrollverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 unterstellt sein.
  • Eine Zahlung erfolgt nur für Flächen, die der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Grünland muss einmal im Vegetationszeitraum (1.5.-30.9.) genutzt werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln