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Forstliche Förderung in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen bietet Waldbesitzern unter der Beteiligung von Bund und EU finanzielle Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihres Waldes. Ziel der Förderung ist es, den niedersächsischen Privat-, Kommunal- und Genossenschaftswald in die Lage zu versetzen, den Wald unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen zu bewirtschaften, um die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nachhaltig zu sichern.

Buchenblatt

Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Die Förderung der forstwirtschaftlichen Maßnahmen beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung der Stabilität und der ökologischen wie ökonomischen Leistungsfähigkeit der Wälder.

Hierzu zählen die naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldumweltmaßnahmen, Pflege der Jungbestände, Waldkalkung und Waldschutzmaßnahmen. Wo es die Rahmenbedingungen zulassen, ist die Schaffung neuen Waldes durch Erstaufforstung ausdrücklich erwünscht. Des Weiteren wird der forstwirtschaftliche Wegebau zur Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur gefördert.

Bodenuntersuchung


Förderung der forstlichen Standortkartierung


Bei der forstlichen Standortkartierung wird systematisch für die gesamte Waldfläche der Boden hinsichtlich seiner Wasser- und Nährstoffversorgung sowie seiner Substratbeschaffenheit untersucht. Daneben werden weitere für das Waldwachstum wichtige natürliche Grundlagen erfasst. Ziel ist es, Entscheidungsgrundlagen für die Entwicklung naturnaher Wälder zu erhalten, die dem jeweiligen gegebenen Standort entsprechen. Die Standortkartierung ist vor dem Hintergrund
des Klimawandels eine wesentliche Grundlage für eine zukunftssichere Baumartenwahl.

Antragsteller sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Der Zuschuss deckt sämtliche Ausgaben ab, die zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind.

Holzpolter


Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FWZ)

Der niedersächsische Privatwald ist durch Strukturmängel wie z. B. geringe Besitzgröße und Besitzzersplitterung gekennzeichnet. Die durchschnittliche Betriebsgröße beträgt nur rd. 10 Hektar. Die strukturellen Nachteile können mittel- und langfristig nur durch überbetriebliche Maßnahmen überwunden werden. Daher kommt der freiwilligen Zusammenarbeit der privaten Waldbesitzer in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen eine besondere Bedeutung zu. Das Land Niedersachsen unterstützt finanziell den Aufbau und die Entwicklung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. Darüber hinaus können anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Fördermittel für die Betreuung ihrer Mitglieder durch Forstfachkräfte erhalten.

Beratung und Antragstellung

Allgemeine Information und Beratung zu allen forstwirtschaftlichen Maßnahmen erteilen die jeweiligen Betreuungsorganisationen. Die Betreuungsforstämter der Landwirtschaftskammer und die Revierförstereien der Niedersächsischen Landesforsten übernehmen darüber hinaus auf Anforderung und gegen Entgelt die Planung und Durchführung der Maßnahmen und sind bei der Antragstellung behilflich.
Die Antragstellung erfolgt bei den zwölf Regionalstellen der LWK Niedersachsen, die landesweit für die Bewilligung zuständig ist.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder der Niedersächsischen Landesforsten.

Unterbau mit Buche

Naturnahe Waldbewirtschaftung kann förderfähig sein (Foto: Unterbau eines Kiefernbestandes mit Buche)

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