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Grüne Agrarminister: Anbauverbot von Genpflanzen bundeseinheitlich regeln

Minister Meyer: Gentechnik-Flickenteppich führt zu mehr Risiken und Bürokratie

HANNOVER. Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer und seine Amtskollegen Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz), Alexander Bonde (Baden-Württemberg), Robert Habeck (Schleswig-Holstein), Priska Hinz (Hessen) und Johannes Remmel (Nordrhein-Westfalen) fordern, ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) auf Bundesebene zu regeln. Damit soll die Opt-Out-Richtlinie der EU bundeseinheitlich und durch den Bund umgesetzt werden. Die Richtlinie ermöglicht, den Anbau von Genpflanzen einzuschränken oder zu verbieten. Eine bundesweite Umsetzung bedeute eine größere Rechtssicherheit als unterschiedliche Regelungen in jedem Bundesland. Dies belegt ein Gutachten, das die Agrarminister in Auftrag gegeben und heute vorgestellt haben. Das Gutachten widerspricht Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, der Anbauverbote nur auf Länderebene für rechtssicher hält.

„Wir brauchen ein bundeseinheitliches Verbot der Gentechnik. Egal, ob ökologische oder konventionelle Landwirtschaft – unter einem Gentechnik-Flickenteppich in Deutschland hätten alle zu leiden. Er würde zu mehr Bürokratie, Kosten und Risiken für die Bauern und die gesamte Lebensmittelkette führen und wäre das Ende der gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland“, sagte Agrarminister Christian Meyer. Ein Nebeneinander von genmanipuliertem und gentechnikfreiem Anbau sei schlichtweg nicht möglich. „Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher möchte keine Gentechnik auf dem Acker, das sollte das von der Bundesregierung geplante neue Gentechnikgesetz beherzigen“, so Meyer.

In Berlin können sich Bundesagrar- und Bundesumweltministerium nicht einigen. Es drohe eine ungeregelte Zulassung von Genpflanzenanbau, bemängeln die sechs grünen Agrarminister. Die große Mehrheit der Länder habe bereits im April 2014 im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Opt-Out-Richtlinie in bundeseinheitliches Recht umzusetzen. Die Forderung der Länder wird inzwischen durch weitere Gutachten gestärkt, darunter Gutachten des Bundesumweltministeriums, ein Gutachten des Thünen-Instituts sowie das von den grünen Agrarministern vorgelegte Gutachten.

Das Rechtsgutachten der Agrarminister prüft vor allem landwirtschaftsbezogene Fragestellungen. So sehen die Gutachter eine Reihe von Gründen, die ein bundesweites Anbauverbot von Genpflanzen rechtssicher machen. Dazu gehört der Schutz der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft vor Verunreinigungen durch Genpflanzen. Beispiele sind der Schutz vor einem ungewollten GVO-Eintrag in Honig oder Saatgut.

Mit dem Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, GVO-Anbau in den Ländern unterschiedlich zu regeln, drohten erhebliche negative Folgen für unsere bislang gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft, warnen die Minister.

Die EU-Richtlinie eröffnet den Staaten auch die Möglichkeit, Umwelt und landwirtschaftliche Produktion vollständig vor Einträgen zu schützen und daher den GVO-Anbau zu verbieten. Die sechs grünen Landwirtschaftsminister fordern von der Bunderegierung, diesen Gestaltungsspielraum zu nutzen und ein flächendeckendes Anbauverbot gesetzlich festzuschreiben.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.06.2015

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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