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Minister, Landrat und Bürgermeisterin: „Wir unterstützen eine Landesgartenschau in Bad Iburg“

Landwirtschaftsminister Meyer trifft sich zum Informationsaustausch mit Vertretern der Stadt Bad Iburg und des Landkreises Osnabrück


Hannover/Bad Iburg. Anlässlich eines Gespräches zur geplanten Landesgartenschau (LGS) in Bad Iburg bekräftigten sowohl Landwirtschaftsminister Christian Meyer als auch Bürgermeisterin Annette Niermann und Landrat Michael Lübbersmann ihre gemeinsame Unterstützung für die Gartenschau 2018 in Bad Iburg. Der Minister betonte, dass das Land großes Interesse an einer Durchführung in der Stadt habe: „Wir freuen uns, dass Stadt und Landkreis intensiv nach Lösungen Ausschau halten, um auch dem Wunsch vieler Bürger nach einer Gartenschau in ihrer
Region Rechnung zu tragen. Wir wollen als Landesregierung die Beteiligten dabei aktiv organisatorisch und finanziell mit Fördermitteln aus EU-Töpfen unterstützen.“ Das Land hilft den Ausrichtern der Gartenschauen insbesondere bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen, um den Anteil der Kommune an den Investitionskosten zu reduzieren. Das Ministerium hat in Bad Iburg bereits 2013 und 2014 vier Projekte im Bereich „Gartenhorizonte“ mit über 500.000 Euro gefördert.

Bad Iburgs Bürgermeisterin Annette Niermann freute sich, dass der Landwirtschaftsminister ihrer Einladung gefolgt ist: „Das zeigt mir, dass uns das Land Niedersachen mit unseren Aufgabenstellungen nicht alleine lässt. Wir sind zuversichtlich, gemeinsam mit dem Stadtrat und dem Landkreis ein inhaltlich und finanziell tragfähiges Konzept für eine Gartenschau zu erarbeiten. Die Erfahrungen anderer Ausrichter zeigen, dass die Landesgartenschauen einen nachhaltig positiven Effekt - auch für den Tourismus – in der ganzen Region bewirken. Für uns als Kurort ist es eine große Chance, sich neu zu positionieren.“

Landrat Michael Lübbersmann sagte: „Der Landkreis Osnabrück unterstützt die Erstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes für Bad Iburg. In diesem Prozess sollen konkrete Projekte und Maßnahmen definiert werden, die die weiteren Ziele Bad Iburgs fördern. Dieser Gesamtprozess und auch die Umsetzung der einzelnen Entwicklungsmaßnahmen könnten durch eine Landesgartenschau sehr gut vermarktet und unterstützt werden. Bei Durchführung einer Landesgartenschau kann sich der Landkreis ebenfalls ein finanzielles Engagement vorstellen.“


Aus dem Agrarministerium kommt als Unterstützung vor allem die EU-Förderung im Rahmen von ELER in Frage (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Aber auch eine Beteiligung anderer Ressorts sei grundsätzlich möglich und auch üblich, etwa über den EFRE-Fonds (Europäische Fonds für regionale Entwicklung), die Städtebauförderung oder über Naturschutzmaßnahmen, so Minister Meyer. Auch das zuständige Amt für Regionale Landesentwicklung (ARL) habe bereits seine Unterstützung zugesagt.

Der Minister verwies darauf, dass bei ELER hier vor allem Maßnahmen zur Förderung des Tourismus und zur Erhaltung des Kulturerbes möglich seien. „Wir können nicht direkt die Organisation der Gartenschau bezuschussen, aber zum Beispiel Projekte, die auch nach der LGS längerfristig für touristische Zwecke nutzbar sind.“ Das gelte etwa für Ausschilderungen, Leitsysteme oder Informationsstellen. Im Rahmen des „Kulturerbe“-Schwerpunktes wiederum könnten zum Beispiel die Sanierung und Umnutzung historischer Gebäude mitfinanziert werden.

Maßgeblich sind seit 2010 die "Grundsätze für die Planung und Durchführung von Landesgartenschauen in Niedersachsen". Die Vorgängerregierung hatte damit die generelle Förderung von Landesgartenschauen abgeschafft. Zur Finanzierung geht aus den Grundsätzen hervor, dass der Investitionshaushalt durch die Rekrutierung von Fördergeldern aus geeigneten Förderprogrammen, die Einwerbung von Sponsorenbeiträgen aus der Wirtschaft sowie die Bereitstellung von Eigenmitteln des Trägers finanziert werden muss.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2015

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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