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Neue Agrarinvestitionsförderung wird gut angenommen

Niedersachsen fördert Investitionen in mehr Tier- und Umweltschutz


Hannover. Auch 2015 sind in Niedersachsen nach der Neuausrichtung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) 70 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 8,5 Millionen Euro bei der Landwirtschaftskammer eingegangen, im ersten Jahr nach der Umstellung des AFP waren es 69. „Ich freue mich über diese positive Resonanz“, sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer. „Die Neuausrichtung auf mehr Tier- und Umweltschutz bei der Investitionsförderung hat sich bewährt. Niedersachsen fördert nicht mehr den Ausbau der Massentierhaltung, sondern den Umbau in Richtung sanfte Agrarwende.“

Seit 2014 müssen Anträge für die Investitionsförderung in der Tierhaltung deutlich höhere Standards - weit über den gesetzlichen Anforderungen - erfüllen. Von den 70 Anträgen sind 43 tierschutzgerechte Stallbauten. Fast jeder vierte Stall erfüllt sogar die höheren Vorgaben der Premium-Stufe der Förderung. „Das ist ein positives Zeichen für den Tierschutz“, so Minister Meyer. Für die Förderung gibt es die im Koalitionsvertrag vereinbarten Obergrenzen bei den Tierzahlen. Es werden ausschließlich Betriebe gefördert, die nicht mehr als 300 Rinder, 1.500 Mastschweine oder zum Beispiel 15.000 Legehennen halten. Die Ställe müssen den Tieren ausreichend Platz und Auslauf bieten. 29 der beantragten Ställe sind moderne Rinderställe mit Außenbereich oder Weidehaltung.

Auch sechs sogenannte Hühnermobile wurden beantragt. Insgesamt können acht ökologisch wirtschaftende und 62 konventionelle Betriebe mit den höheren gesellschaftlichen Auflagen gefördert werden. Zum umweltschonenden Nährstoffmanagement werden auch 21 Güllelager, Festmistplatten oder Fahrsiloanlagen gefördert. Acht Antragssteller sind Junglandwirte, die bei einer Förderung besonders berücksichtigt werden.

Das AFP wurde 2014 neu ausgerichtet. Kernstück des Programms ist die Bindung der Tierhaltung an die Fläche. Betriebe, die eine Förderung bekommen wollen, dürfen maximal zwei Großvieheinheiten (GV) pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche halten. Diese Regelung trägt dazu bei, die großen Probleme der Nitratbelastung im Grundwasser insbesondere in den tierhaltungsintensiven Regionen zu reduzieren.

Darüber hinaus ist die AFP-Förderung mit der Vorgabe einer neunmonatigen Güllelagermöglichkeit verbunden, damit sich die Verwertung der Gülle ausschließlich am Bedarf der Pflanzen orientiert. Das Mindestinvestitionsvolumen wurde auf 20.000 Euro abgesenkt. Insgesamt beträgt der Förderanteil zwischen 20 und 40 Prozent der Investitionssumme. Erstmalig können auch mobile Hühnerställe bezuschusst werden. Besonders tiergerechte Haltungssysteme können mit einem erhöhten Fördersatz versehen werden. Außerdem können auch sonstige Investitionen, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz erfüllen, gefördert werden. Das nächste Antragsverfahren ist für Februar 2016 geplant.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2015

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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