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Agrarumweltförderung für Betriebe auf Landesflächen

Landwirtschaftsministerium setzt bisherigen Erlass wieder in Kraft


HANNOVER. Gute Nachricht für all die landwirtschaftlichen Betriebe, die sich auf Landesflächen befinden: Ab sofort ist die Teilnahme und Förderung durch Agrarumweltprogramme wieder möglich. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat sich für eine solche Regelung stark gemacht.

Damit können Landwirte auch auf gepachteten Landesflächen wieder an Maßnahmen wie Ökolandbau, Gewässerschutz und Blühstreifen teilnehmen. Grund für die zwischenzeitliche Aussetzung der Teilnahme war eine Kritik des Landesrechnungshofes (LRH). Dieser hatte einen Vorrang des Pachterlasses angemahnt. Im Klartext: Betriebe sollten nach LRH-Ansicht für besondere ökologische Leistungen einen Nachlass bei der Pacht erhalten. Allerdings konnte eine solche Hilfe die ausgefallene Ökoförderung nicht ersetzen. Zudem war sie damit auch nicht gleichzusetzen, da die Teilnahme an Umweltprogrammen für Landwirte freiwillig ist.

Landwirtschaftsminister Christian Meyer veranlasste daher eine erneute Prüfung der Regelung und setzte zusammen mit dem Finanzministerium die alte Rechtslage wieder in Kraft. In einem aktuellen Erlass an die Ämter für regionale Landesentwicklung und die Landwirtschaftskammer hat der Minister die entsprechende Vorgabe von 1998 wieder zur Regel gemacht. Sie erlaubt den Betrieben die Teilnahme an Ökoprogrammen. Meyer bedauert das vorübergehende Aussetzen der Förderung und hofft auf eine erneut gute Teilnahme an den Agrarumweltprogrammen. „Gerade auf Landesflächen und Domänen arbeiten viele Betriebe ökologisch oder umweltschonend, etwa im Deichvorland an der Elbe“, so Meyer. Diese sollen nach den Worten des Ministers auch wieder in den Genuss von EU-Fördermitteln für ihre ökologischen Leistungen kommen. „Das ist jetzt sichergestellt und bringt die sanfte Agrarwende in Niedersachsen zur Versöhnung von Ökologie und Ökonomie weiter voran“, sagte Meyer.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.05.2015

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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