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Befund einer niedrigpathogenen Form der Geflügelpest in einem konventionellen Putenmastbetrieb ohne Freilandhaltung

Milde Form der Vogelgrippe bei einem Putenbetrieb im Landkreis Cuxhaven festgestellt

Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche wurden durch den Landkreis Cuxhaven eingeleitet

HANNOVER/CUXHAVEN. Eine niedrigpathogene Form der Geflügelpest (Infuenza-A-Subtyp H7) wurde bei einem konventionellen Putenbestand im Landkreis Cuxhaven festgestellt. Die Variante H7 ist für die Tiere deutlich weniger gefährlich und nicht mit den erloschenen Vogelgrippe-Ausbrüchen in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland im letzten Jahr mit H5 N8 zu verwechseln. Diese jetzt gefundene niedrigpathogene Variante tauchte zuletzt 2013 in Niedersachsen auf.

Eine Gefahr für den Menschen besteht nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht.

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Oldenburg hat das positive Untersuchungsergebnis übermittelt. Die Proben wurden zur Bestätigung und weiteren Differenzierung des Subtyps an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Insel Riems, weitergeleitet. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird im Laufe des heutigen Tages (Montag) erwartet.

Betroffen ist ein konventioneller Putenbestand mit ca. 23.500 Tieren ohne Freilandhaltung im westlichen Bereich des Landkreises Cuxhaven. Auf Grundlage der bisherigen amtlichen Ergebnisse wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Tierseuche nach den bundesrechtlichen Vorschriften durch den Landkreis Cuxhaven eingeleitet. Der Bestand wurde gesperrt. Die Tiere des betroffenen Bestandes werden tierschutzgerecht getötet.

Die Maßnahmen für ein niedrig pathogenes Influenzageschehen, also die Einrichtung eines Sperrgebietes von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb, sind eingeleitet. In diesem Sperrgebiet befinden sich acht Kleinstgeflügelhaltungen, die 62 Hühner, 112 Enten und 25 Gänse gemeldet haben. Geflügel darf nicht verbracht werden. Gibt es 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Betriebes keinen neuen Fall, können diese Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Weiterhin sind epidemiologische Ermittlungen durchzuführen, um gegebenenfalls die Ursache sowie Kontaktbetriebe festzustellen.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe siehe www.tierseucheninfo.niedersachsen.de unter Presseinformation.

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.03.2015

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

www.ml.niedersachsen.de

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