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Regionale Verarbeitung und Vermarktung schonen Ressourcen und werden daher gezielt gefördert

Agrarministerium fördert mit 25 Millionen Euro Trend zur Regionalität

Regionaler Warenbezug und ressourcenschonende Verarbeitung werden bevorzugt gefördert – EU-Kommission: ELER-Förderung nicht gefährdet

HANNOVER. Das Land Niedersachsen fördert zukünftig verstärkt Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte vor Ort weiterverarbeiten oder regional vermarkten. Dabei sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Wettbewerb gestärkt werden. „Wir wollen Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse besonders fördern, die Geld investieren in eine verbesserte Ressourcennutzung, den Aufbau regionaler Vermarktungswege oder die Produktion besonderer Qualitätserzeugnisse“, sagte Agrarminister Christian Meyer. Dies gelte auch bei Ökoprodukten oder Produkten mit geschützten regionalen Herkunftsangaben wie der Lüneburger Heidekartoffel und dem Ammerländer Schinken. „Niedersachsen setzt damit auf den Trend zur Regionalität“, so Meyer.

Die neu ausgerichtete Fördermaßnahme ist Teil des Landesprogramms PFEIL zur Förderung des ländlichen Raumes. Die gezielte Förderung der Regionalvermarktung war auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung festgeschrieben worden. Unterdessen hat die EU-Kommission noch einmal klar gestellt, dass die entsprechenden ELER-Mittel nicht in Gefahr sind. Man sehe keine besonderen Schwierigkeiten mit dem niedersächsischen PFEIL-Programm, hieß es aus Brüssel.

Mit der neuen Fördermaßnahme können vor allem Investitionen in Gebäude und technische Einrichtungen unterstützt werden, die der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. Dazu zählen zum Beispiel die Lagerung, Aufbereitung oder Verpackung von Getreide, Kartoffeln oder Obst und Gemüse, aber auch die Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu Backwaren oder zu Fleischerzeugnissen. Die Förderung ist gezielt auf KMU, im Bereich der Schlachtung und Fleischverarbeitung sogar nur auf Kleinst- und Kleinunternehmen, ausgerichtet. Minister Meyer: „Statt Großschlachthöfe - wie die alte Landesregierung - fördern wir gezielt lokale Strukturen vor Ort, etwa den innovativen, kleinen Schlachter und Bäcker im Dorf.“

Die Investitionen müssen in besonderem Maße der Einsparung von Energie oder Wasser dienen und sollen zu innovativen ökologischen Lösungen in den Betrieben führen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Vorhaben landwirtschaftliche Erzeuger über Lieferverträge einbeziehen. Bevorzugt gefördert werden dabei solche Projekte, bei denen ein überwiegend regionaler Warenbezug oder ein erheblicher regionaler Absatz nachgewiesen werden kann. „Damit stärken wir auch im nachgelagerten Bereich den lokal verankerten Mittelstand“, so Meyer.

Insgesamt sind für die Maßnahme in der jetzt angelaufenen neuen Förderperiode 25 Millionen Euro aus EU-Geldern plus weitere Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" vorgesehen. Die Fördersätze sind gestaffelt - der Zuschuss beträgt - je nach Art des Vorhabens und des Unternehmens – zwischen 10 und 50 Prozent der Investitionssumme.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zu der Förderrichtlinie finden sich unter:

http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/foerderung/nav/517.html

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.02.2015

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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