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Niedersachsen macht sich erfolgreich stark für praktikable Lösungen bei Lebensmittelkennzeichnung

Bessere Informationen über Allergene und Mogelkäse - Meyer: Nicht mehr jedes Stück Sahnetorte muss einzeln gekennzeichnet werden


HANNOVER. Ob in der Bäckerei, im Restaurant oder im Supermarkt: Die Verbraucher sollen künftig besser vor Inhaltsstoffen in Lebensmitteln geschützt werden, die Allergien auslösen können. Die sogenannten Allergene müssen nach der neuen EU-Lebensmittelinformations-verordnung (LMIV) auch bei nicht verpackter Ware gekennzeichnet werden. Der Bundesrat hat dazu heute (Freitag) ergänzende Regelungen zur erleichterten Kennzeichnung etwa in Bäckereien verabschiedet. „Nicht mehr jedes Stück Sahnetorte muss bei allergenen Stoffen wie Laktose gekennzeichnet werden. Ein Aushang im Geschäft reicht aus. Das ist eine gute und praktikable Lösung", sagte Verbraucherminister Christian Meyer. Niedersachsen hatte sich gemeinsam mit anderen Ländern dafür stark gemacht, dass der Bund hier seinen Spielraum bei der Ausgestaltung der EU-Verordnung endlich nutzt. Das Land hat daher heute im Bundesrat den Bund kritisiert, so lange für diese überfällige Klarstellung gebraucht zu haben, sagte Meyer. Danach kann die Allergenkennzeichnung bei loser Ware in Deutschland auch per Aushang, auf einem Schild oder durch Angabe in der Speisekarte erfolgen.

Bei verpackten Lebensmitteln müssen mögliche Allergene wie Eier, Nüsse, Sellerie oder bestimmte Getreidearten im Zutatenverzeichnis künftig durch Fettdruck gesondert hervorgehoben werden. Die LMIV tritt am 13. Dezember in Kraft. Landwirtschaftsminister Christian Meyer begrüßt die Neuregelung: „Die Menschen haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Bestandteile in den Lebensmitteln stecken. Nur so können sich insbesondere Allergiker wirksam schützen.“ Dabei bezieht sich die LMIV ausdrücklich auf das gewerbliche Inverkehrbringen von Lebensmitteln, also etwa im Einzelhandel, in Gaststätten oder in handwerklichen Betrieben wie Bäckereien und Fleischereien. Der gelegentliche, privat organisierte Verkauf von Lebensmitteln fällt dagegen nicht unter die Neuregelung. Minister Meyer: „Für Privatleute, die Straßen-feste oder Schulfeiern durch Ihren Back- oder Kocheinsatz bereichern oder erst möglich machen, gelten die Kennzeichnungsvorschriften nicht.“

Die LMIV regelt darüber hinaus eine ganze Reihe von Kennzeichnungsvorschriften neu. So muß künftig bei unverarbeitetem Schweine-, Geflügel-, Schaf- oder Ziegenfleisch angeben werden, in welchem Land die Aufzucht und Schlachtung der Tiere stattgefunden hat. Minister Meyer: „Damit kann man sich bewusst für regionale Produkte entscheiden oder Länder mit schlechten Tierhaltungsbedingungen boykottieren. Auch erleichtert es bei Verstößen die Rückverfolgbarkeit zum Herkunftsbetrieb." Bisher galt dies nur für Rindfleisch. Enthält ein Lebensmittel Imitate, zum Beispiel sogenannten „Analogkäse“, muß auch das künftig vermerkt sein, etwa mit “Pizzabelag aus Pflanzenfetten“. Meyer: „Der Verbraucher versteht unter Käse ein Produkt aus Milch. ´Mogelkäse´ muss daher jetzt gekennzeichnet werden." Bestehen Fleischanteile aus zusammengefügten Fleischstücken (sogenanntes Formfleisch), muß das künftig als solches benannt werden auf den Verpackungen. Bei gefrorenem Fleisch muß ab dem 13. Dezember das Einfrierdatum vermerkt sein. Bei der Zutat "pfanzliche Fette“ müssen die Inverkehrbringer fortan angeben, um welche Fette es sich handelt.

Minister Meyer sieht die Neuregelungen als Fortschritt: „Eine verbesserte und klarere Kennzeichnung von Lebensmitteln ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes und dient dazu, dass die Menschen eine echte Wahlfreiheit haben.“ Bestes Beispiel seien dafür auch die Eier in den Regalen der Supermärkte: „Seitdem Käfigeier als solche durch den Eierstempel gekennzeichnet werden, sind sie aus dem Handel fast vollständig verschwunden, weil Verbraucherinnen und Verbraucher diese Eier offenbar nicht wollen, sondern Eier aus Bio-, Boden- und Freilandhaltung vorziehen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Herkunft der Eier auch bei verarbeiteten Produkten, als etwa bei Backwaren oder Fertigprodukten, ersichtlich ist.“

Aufgabe der niedersächsischen Lebensmittelüberwachung sei es, so Meyer, durch risikoorientierte Kontrollen bei den Lebensmittelunternehmen sicher zu stellen, dass die in der LMIV festgelegten Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln auch korrekt angewendet werden.

Die neuen Kennzeichnungsvorschriften finden Sie unter folgendem Link:

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Artikel-Informationen

erstellt am:
28.11.2014

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

www.ml.niedersachsen.de

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