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Neue Jagdzeitenverordnung mit modernem Gänsemanagement geht in die Verbandsbeteiligung

Jagdzeiten auf Gänse in Vogelschutzgebieten werden differenziert verkürzt

Minister Meyer: „Fairer Ausgleich zwischen Artenschutz, Landwirtschaft und Jagd"

HANNOVER. Nach intensiven Beratungen gibt das für die Jagd zuständige Landwirtschaftsministerium in enger Abstimmung mit dem Umweltministerium in den nächsten Tagen eine neue Jagdzeitenverordnung in die Anhörung mit den Verbänden. Ziel ist das Inkrafttreten noch in dieser Zugvogelsaison. Der Vorschlag der Landesregierung sieht in EU-Vogelschutzgebieten eine am Natur- und Artenschutz orientierte differenzierte Einschränkung der Jagd auf wilde Gänse vor. „Die von der Vorgängerregierung betriebene Ausweitung der Jagdzeiten nehmen wir als untauglich teilweise zurück. Mit der Neueinführung des modernen Instruments der Intervalljagd sorgen wir stattdessen für eine bessere Lenkung der Gänse und eine Reduzierung der landwirtschaftlichen Fraßschäden", so Jagdminister Meyer.

Die neue Regelung sieht für diejenigen Vogelschutzgebiete, die Hauptrastgebiete der Gänse sind, die Festlegung von rotierenden Jagd- und Ruhezonen vom 1. Oktober bis 30. November vor. In zuvor festgelegten Teilgebieten darf hier im Wechsel von jeweils zwei Wochen in einem Gebiet gejagt werden, während im anderen die Gänse Schonung genießen. Nur in Ausnahmefällen ist in den Vogelschutzgebieten zur Vermeidung unzumutbarer Schäden eine maximale Verlängerung der Jagd bis zum 15. Dezember möglich. Außerhalb der Schutzgebiete endet die Jagdzeit auf Grau-, Kanada- und Nilgänse unverändert am 15. Januar und beginnt einheitlich am 1. August. Christian Meyer: „Damit schaffen wir einen vernünftigen Ausgleich zwischen der Jagd, den Interessen des internationalen Vogelschutzes sowie der Verringerung und des Ausgleichs von Fraßschäden in der Landwirtschaft durch ein modernes und flexibles Gänsemanagement."

Umweltminister Stefan Wenzel ergänzt: „Wir bemühen uns gemeinsam mit der Landwirtschaft, Flächen in den Vogelschutzgebieten einzurichten, auf denen überwinternde Gänse ungestört rasten und Futter aufnehmen können. Durch die Einschränkung im Jagdrecht kommen wir unserem Ziel ein deutliches Stück näher. Die neue Regelung stellt einen Kompromiss dar, der in die richtige Richtung geht.“

Für den Schutz bedrohter Arten, wie der vom Aussterben bedrohten Zwerggans und der Kurzschnabelgans, wird die Landesregierung eine ganzjährige Schonzeit auch für Bläss- und Saatgänse einführen, da die mit diesen verwechselt werden können und oft im gleichen Trupp fliegen,

Blässhühner, Sturm-, Mantel- und Heringsmöwen sollen zukünftig ganzjährig geschont werden.

Auch die Jagdzeiten für das Schalenwild sollen modernisiert werden. Die Jagdzeit für Rehböcke wird vom 15. Oktober auf den 15. Januar verlängert. Für die anderen Schalenwildarten wird die Beendigung der Jagdzeit einheitlich auf den 15. Januar festgelegt. Diese Regelung berücksichtigt die Umstellung des Stoffwechsels und den damit verbundenen Ruhebedarf des Wildes in der kältesten Jahreszeit. Ein Vorziehen der Jagd auf Rot- und Damwildkälber oder Rehkitze wird aus Tierschutzgründen abgelehnt. Zudem zählt Deutschland auch mit der vorgesehenen Verkürzung europaweit zu den Ländern mit den längsten Jagdzeiten.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.07.2014

Ansprechpartner/in:
Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382

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