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Planung des Trassenkorridors Norderney II beginnt

Raumordnungsverfahren zur Anbindung zukünftiger Offshore-Windparks beginnt

HANNOVER/OLDENBURG. Der erste Schritt für die Anbindung von zukünftigen Offshore-Windparks in der Nordsee an Netzverknüpfungspunkte ist getan. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Standort Oldenburg, hat jetzt das Raumordnungsverfahren für einen Trassenkorridor von der 12 Seemeilen-Zone über Norderney zum Netzverknüpfungspunkt Halbemond im Landkreis Aurich (Norderney II Korridor) eingeleitet. Insgesamt plant die TenneT Offshore GmbH mehrere neue Trassenkorridore im Küstenmeer und an Land, die zwischen der 12 Seemeilen-Zone und den Netzverknüpfungspunkten Wilhelmshaven Nord, Halbemond, Elsfleth und Cloppenburg verlaufen sollen. Aufgrund knapp bemessener zeitlicher Vorgaben ist die Trennung des Raumordnungsverfahrens in mehrere Einzelverfahren vorgesehen.

Das Raumordnungsverfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit. Bei den berührten Gemeinden werden deshalb in Kürze die Verfahrensunterlagen zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit einen Monat lang zur Einsicht ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Jedermann kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei den Städten bzw. Gemeinden schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die Städte und Gemeinden geben die eingegangenen Stellungnahmen an die Raumordnungsbehörde weiter. Auch die TenneT Offshore GmbH als Vorhabenträgerin erhält die Stellungnahmen, um diese bei der Planung zu berücksichtigen.

Im Internet können die Unterlagen unter www.rov-offshorekorridor.niedersachsen.de eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.

Am 03. April 2014 lädt TenneT zudem zu einem Info-Markt in die Volkshochschule Norden, Uffenstraße 1, 26506 Norden ein. Dort können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr im direkten Gespräch mit der Vorhabensträgerin und den Planungsbüros, die an der Erstellung der Unterlagen beteiligt waren, austauschen. Auch Mitarbeiter der zuständigen Raumordnungsbehörde werden vor Ort sein und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

Das Raumordnungsverfahren schließt mit einer landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens ab, die dann bei der anschließenden Planfeststellung des Vorhabens berücksichtigt wird.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2014

Ansprechpartner/in:
Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382

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