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Niedersachsen schränkt die Herbstdüngung ein

Agrarminister Meyer: Mehr Schutz für das Grundwasser


HANNOVER. Niedersachsen zieht Konsequenzen aus den Warnungen in jüngster Zeit vor einem teilweisen Anstieg der Nitratwerte im Grundwasser: Die Herbstdüngung mit organischen Düngern wird in diesem Jahr per Erlass eingeschränkt. „Die negativen Meldungen sind für mich Besorgnis erregend. Ich sehe mich gezwungen, dagegen etwas zu tun“, sagte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer in Hannover. Er habe die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit der Umsetzung beauftragt, „sodass die Herbstdüngung mit organischen Düngern eingeschränkt wird“.

In letzter Zeit hatten sich Meldungen aus der Wasserwirtschaft gehäuft, dass nach langem Rückgang der Nitratwerte im Grundwasser plötzlich an vielen Messstellen in Niedersachsen eine Stagnation oder sogar ein Anstieg der Belastung eingetreten ist. Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden Meyer zufolge so zumindest mittelfristig nicht erreicht. Als eine Ursache hierfür wird von Fachleuten in vielen Fällen eine unsachgemäße Düngung mit organischen Düngemitteln im Herbst gesehen. „Denn gerade im Herbst wird in einigen Regionen nach der Ernte der Hauptfrucht über das notwendige Maß mit organischen Düngern wie Gülle gedüngt, ohne dass nachfolgend angebaute Pflanzen diese Nährstoffe aufnehmen können“, erläuterte Meyer. „Es kommt offenbar vor, dass die Herbstdüngung als Entsorgung überschüssiger Nährstoffe zum Beispiel auf Betrieben mit einer zu hohen Tierdichte genutzt wird. Dieses wollen wir verhindern.“ Bei einem Stickstoffbedarf im Herbst sei aber weiter organischer Dünger erlaubt, wie es die gültige Düngeverordnung in Deutschland vorgebe.

Für Folgekulturen und Zwischenfrüchte, die im gleichen Jahr angebaut werden, greift indes folgende Regelung: Es darf nur die Menge gedüngt werden, die dem aktuellen Stickstoff-Düngebedarf einer Kultur entspricht. Dabei gilt jedoch eine Grenze von maximal 40 Kilogramm pro Hektar Ammoniumstickstoff und 80 Kilogramm pro Hektar Gesamtstickstoff. Bei Berücksichtigung des aus dem Boden nachgelieferten Stickstoffs bestehe nach der Ernte von Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse und Leguminosen oder zur Förderung der Strohrotte bis

zum Winter kein Stickstoff-Düngebedarf, betonte Meyer. In diesen Fällen stelle die Herbstdüngung mit Gülle, Jauche und sonstigen flüssigen organischen Düngemitteln sowie organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot einen Verstoß gegen die Düngeverordnung dar und sei nach den EU-Vorgaben für das sogenannte Cross Compliance zu sanktionieren.

Agrarminister Meyer sagte, er habe die Landwirtschaftskammer angewiesen, die Vorgaben der Düngeverordnung „konsequent und falls erforderlich mit Ordnungswidrigkeitsverfahren zu verfolgen. Der Schutz unseres Grundwassers vor Überdüngung genießt Priorität. Wer ordnungsgemäß düngt, kann dies auch weiterhin tun.“

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.07.2013

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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