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Niedersächsisches Hundegesetz: Start für die Anmeldung im Zentralen Register am Montag

HANNOVER. Das Niedersächsische Hundegesetz ist mit den Regelungen zur Haftpflichtversicherung und zur Kennzeichnung (Chippung) des Hundes bereits im Juli 2011 in Kraft getreten, die Anmeldung im Zentralen Register und die Pflicht zum Nachweis der Sachkunde werden jedoch erst zum 1. Juli 2013 verbindlich.

Jeder Hundehalter muss künftig sein Tier beim Zentralen Register melden. Die Registrierung wird durch die Kommunle Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) durchgeführt und ist ab 24. Juni möglich. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.). Die Gebühr muss nur einmalig bezahlt werden und deckt alle Änderungen für den gemeldeten Hund ab.

Alle Neuhundehalter, die sich nach Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen außerdem eine Sachkundeprüfung ablegen. Die Prüfungen können ab 1. Juli abgelegt werden. Auf der Homepage des ML ist eine Liste der bisher anerkannten Prüfer eingestellt. Die Prüfungsordnung für den theoretischen und den praktischen Teil wird derzeit vom ML an alle Prüfer verschickt. Beide Prüfungen werden jeweils ab 40 Euro kosten, die genauen Beträge legen die jeweiligen Prüfer fest.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer:
„Mit den umfassenden Regelungen des Hundegesetzes sind wir in Niedersachsen Vorreiter für die effektive Prävention vor Beißattacken und verbessern gleichzeitig den Tierschutz in der Hundehaltung durch die nachzuweisende Sachkunde. Die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen greifen zielgerecht ineinander und tragen so zu einem sicheren Miteinander von Hund und Mensch bei.“

Das Hundegesetz basiert auf einem gemeinsamen Landtagsbeschluss der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2011 und hat viel Lob seitens der Wissenschaft aber auch von Hundehalter- und Tierschutzverbänden bekommen. Denn es setzt vor allem bei der Schulung des Halters an und verzichtet auf pauschale Rasselisten.

Ausführliche Informationen stehen auf der Homepage des ML unter www.ml.niedersachsen.de bereit. Hier finden Interessierte unter anderem einen Fragen-&-Antworten-Katalog, eine Liste mit Literaturvorschlägen zur Vorbereitung für den Sachkundenachweis sowie eine Liste mit den derzeit anerkannten Prüfern.

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2013
zuletzt aktualisiert am:
25.06.2013

Ansprechpartner/in:
Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382

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