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W2 - Anbau von winterharten Zwischenfrüchten oder Untersaaten auf Ackerflächen des Betriebes

Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Maßnahme

Die Antragstellung muss bis spätestens 15. Mai 2012 erfolgen.

Zum Schutz des Bodens vor Erosion und Nährstoffaustrag, zur Förderung der biologischen Aktivität und Struktur des Bodens sowie zum Schutz des Grundwassers werden verschiedene Maßnahmen zur Grundwasser schonenden Bewirtschaftung gefördert.

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird der Anbau winterharter Zwischenfrüchte

Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich 110 EUR je ha Zwischenfrucht bzw. Untersaat. Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich 85 EUR je ha für Öko- Betriebe, die nach Fördergrundsatz C gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für die Zuwendung ist die beantragte Fläche für den Anbau von Zwischenfrüchten zum Zeitpunkt der Antragstellung. Diese darf im gesamten Verpflichtungszeitraum nicht unterschritten werden. Auszahlungsfähig ist maximal die auf den Förderantrag hin bewilligte Gesamtfläche nach dieser Maßnahme.

Zielkulisse Wasserrahmenrichtlinie

Eine Förderung erfolgt nur, wenn mindestens 25 % oder mindestens 10 ha der in Niedersachsen liegenden landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegen. Der Betrieb kann bei Einhaltung einer der Bedingungen mit seinem gesamten in Niedersachsen liegenden Betriebsanteil an der Maßnahmenumsetzung teilnehmen.

Ob Ihre Flächen in dieser Zielkulisse liegen, sehen Sie in ANDI (im Betriebsspiegel oder in der Grafik), auf den Feldblockkarten oder im Feldblockfinder der Landwirtschaftskammer. Im ANDI - Betriebsspiegel wird auch eine Summe bzw. ein %-Anteil ausgewiesen, der jedoch nur die Flächen berücksichtigt, die auch im Vorjahr im Betrieb waren.

Gebietskulisse der Fördermaßnahme

Übersicht über Zielkulissse Wasserrahmenrichtlinie

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Unternehmen verpflichten sich für die Dauer von fünf Jahren

  • auf Ackerflächen des Betriebes eine leguminosenfreie und winterharte Zwischenfrucht anzubauen (Anlage 7c). Die angebauten Zwischenfrüchte müssen für eine Winterbegrünung geeignet sein. Eine ortsübliche Bestellung für den Anbau von Zwischenfrüchten ist sicherzustellen. In ökologisch wirtschaftenden Betrieben darf die Zwischenfrucht Leguminosen enthalten, der Anbau ist jedoch nur im Gemenge mit Nicht-Leguminosen zulässig.
  • die Zwischenfrucht nach der Ernte der Hauptfrucht, jedoch spätestens bis zum 15. September jeden Jahres auszusäen;
  • nach der Ernte von Kartoffeln, Mais und Raps keine mineralische oder organische Stickstoffdüngung bis zum 15.3. des Folgejahres vorzunehmen;
  • die Zwischenfrüchte oder Untersaaten nicht vor dem 15. März des auf die Aussaat folgenden Jahres umzubrechen oder aktiv zu beseitigen;
  • die Flächen, auf denen Zwischenfrüchte angebaut werden, bis spätestens 31. Mai des Folgejahres mit einer Hauptfrucht neu zu bestellen oder in die Brache zu überführen. Mit der Angabe der Hauptfrucht im Sammelantrag ist die Auszahlung für die Zwischenfrucht zu beantragen.
  • die Zwischenfrucht nicht zu beweiden, ausgenommen hiervon ist die Beweidung im Rahmen der traditionellen Wanderschafhaltung. Eine Nutzung mit Abfuhr des Aufwuchses ist zulässig.
  • Der Umfang der Dauergrünlandfläche des Betriebes darf außer in Fällen des Besitzwechsels, der mehrjährigen Stilllegung oder der Erstaufforstung nicht verringert werden.

Eine Übertragung der Verpflichtung ist nur dann zulässig, wenn die Übernehmerin oder der Übernehmer zum Zeitpunkt der Übertragung mit mindestens 25 v. H. oder 10 ha der in Niedersachsen liegenden landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegt.

Anlage 7c - Winterharte Zwischenfrüchte

Leguminosenfreie, winterharte Zwischenfrüchte im Sinne der Regelung sind:

  • Gras
  • Grünroggen
  • Markstammkohl
  • Winterraps (als Zwischenfrucht!)
  • Winterrübsen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer.

Ansprechpartner im ML: Kai Kietzke - Ref. 105.2

Dokumente

Hier erhalten Sie die Antragsformulare.

Antragsunterlagen FM 752 (W2)

Merkblatt FM 752 (W2)

Im Merkblatt finden Sie eine Kurzfassung der einzuhaltenden Auflagen.

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