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B2 - extensive Grünlandnutzung nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung

Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Maßnahme

Die Antragstellung muss bis spätestens 15. Mai 2012 erfolgen.

Gefördert wird die Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation auf bestimmten Einzelflächen des Betriebes in Form einer ergebnisorientierten Honorierung.

Die Förderung wird landesweit angeboten.

Höhe der Zuwendung - Fördersätze

Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich 150 € je Hektar Dauergrünland.

Blumenwiese 2

Durch das Vorkommen der Kennarten kann eine extensive Bewirtschaftung nachgewiesen werden

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Der Antragsteller verpflichtet sich, jährlich auf den betreffenden Flächen das Vorkommen von mindestens vier Kennarten aus dem niedersächsischen Katalog von 20 bis höchstens 40 krautigen Pflanzen nach Anlage 9 nachweisen zu können. Der Nachweis gilt nur dann als erbracht, wenn mindestens 4 dieser Kennarten auf jeder Hälfte der längsten möglichen Gerade, die die betreffende Fläche quert und in zwei etwa gleich große Teile teilt, vorgefunden werden. Bei außergewöhnlichen Flächenzuschnitten kann eine gebogene Linie festgelegt werden.

Für die Dauer von fünf Jahren müssen die Unternehmen

  • den betreffenden Schlag einheitlich bewirtschaften,
  • die betreffenden Flächen mindestens einmal jährlich für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzen (z. B. durch Grünfutterwerbung oder Beweidung),
  • Aufzeichnungen über Art und Zeitpunkt der Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den betreffenden Flächen machen.

Für die Dauer von fünf Jahren dürfen die Unternehmen den Umfang der Dauergrünlandfläche des Betriebes insgesamt nicht verringern, außer in den Fällen des Besitzwechsels, der mehrjährigen Stilllegung oder der Erstaufforstung derselben.

Flächen, die in Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz" und „Niedersächsisches Wattenmeer" sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue" liegen oder andere Flächen, für die ein gesetzlicher Anspruch auf Erschwernisausgleich besteht, sind von der Förderung ausgeschlossen. Flächen in gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG sind von der Förderung nur dann ausgeschlossen, wenn ein Antrag auf Erschwernisausgleich vorliegt.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer.

Ansprechpartner im ML: Kai Kietzke - Ref. 105.2

Schlagkartei und Ausfüllhinweise

In den Maßnahmen zur extensiven Grünlandnutzung ist eine Schlagkartei zu führen. Ein Muster sowie weitere Ausfüllhinweise finden Sie hier.

Wichtig: In der FM 123 (NAU/BAU B3) sind 2 Blätter auszufüllen (Grundförderung und Ergänzungen).

Dokumente

Hier erhalten Sie die Antragsformulare.

Antragsunterlagen FM 122 (B2)

Merkblatt FM 122 (B2)

Im Merkblatt finden Sie eine Kurzfassung der einzuhaltenden Auflagen.

Schlagkartei und Ausfüllhinweise

In den Maßnahmen zur extensiven Grünlandnutzung ist eine Schlagkartei zu führen. Ein Muster sowie weitere Ausfüllhinweise finden Sie hier.

Wichtig: In der FM 123 (NAU/BAU B3) sind 2 Blätter auszufüllen (Grundförderung und Ergänzungen).

Infoblatt (Flyer) undKartierbogen für die Kennarten der Fördermaßnahme

Im Infoblatt sind die wichtigsten Informationen für die Fördermaßnahme zusammengefasst.

Mit dem anliegenden Kartierbogen können die vorhandenen Kennarten ermittelt und dokumentiert werden.

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