Schriftgröße:
normal gross extragross
Farbkontrast:
hell dunkel

B1 - extensive Grünlandnutzung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung

Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Maßnahme

Die Antragstellung muss bis spätestens 15. Mai 2012 erfolgen.

Besonderer Zuwendungszweck ist die Einführung oder Beibehaltung extensiver, ressourcenschonender und besonders umweltverträglicher Grünlandbewirtschaftungsverfahren auf Einzelflächen durch eine verringerte Betriebsmittelanwendung.

Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich 110 EUR je Hektar.

Wichtiger Hinweis:

Das Mähen darf auf den geförderten Flächen erst nach einem jährlich vom ML vorgegebenen Termin erfolgen. Dieser Termin wird phänologisch (also nach dem Entwicklungsstand der Grünlandvegetation) bestimmt und orientiert sich am 25. Mai. Je nach Entwicklungsstand kann dieser Termin früher oder später ausfallen.

Anhänger mit Breitreifen

Das Mähen darf erst nach einem jährlich vom ML vorgegebenen Termin erfolgen.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Für die Dauer von fünf Jahren dürfen die Unternehmen

  • den Umfang der Dauergrünlandfläche des Betriebes insgesamt nicht verringern, außer in den Fällen des Besitzwechsels oder der Erstaufforstung derselben,
  • auf den betreffenden Grünlandflächen weder chemisch-synthetische Düngemittel noch Pflanzenschutzmittel anwenden; die zugelassenen Düngemittel ergeben sich aus der in Anlage 8 aufgeführten Positivliste. Alle nicht aufgeführten Düngemittel sind nicht zugelassen;
  • nur in besonderen Ausnahmefällen und mit besonderer Genehmigung durch die zuständigen Bewilligungsbehörden (LWK) kann der gezielte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf dem Dauergrünland zugelassen werden;
  • die betreffenden Grünlandflächen nicht vor einem Termin mähen, der nach dem phänologischen Ablauf dem 25. Mai entspricht. Dieser Termin wird nach einem vom ML vorgegebenen Verfahren jährlich neu ermittelt und für ganz Niedersachsen einheitlich festgelegt. Die Bekanntgabe des Termins erfolgt rechzeitig auf den Internetseiten des ML (NAU/BAU: Aktuelles für Teilnehmer) und der LWK (www.lwk-niedersachsen.de).

  • auf den betreffenden Grünlandflächen keine Beregnung oder Meliorationsmaßnahmen durchführen.

Für die Dauer von fünf Jahren müssen die Unternehmen
  • die betreffenden Flächen mindestens einmal jährlich für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzen (z. B. durch Grünfutterwerbung oder Beweidung),
  • Aufzeichnungen über Art, Zeitpunkt und gegebenenfalls Aufwandmengen der auf den betreffenden Flächen durchgeführten Maßnahmen nach einem vorgegebenen Muster führen und bereithalten. Die Aufzeichnungen müssen unverzüglich nach der Durchführung der Maßnahme (noch am selben Tag) vorgenommen werden.

Flächen, die in Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz" und „Niedersächsisches Wattenmeer" sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue" liegen oder andere Flächen, für die ein gesetzlicher Anspruch auf Erschwernisausgleich besteht, sind von der Förderung ausgeschlossen. Flächen in gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG sind von der Förderung nur dann ausgeschlossen, wenn ein Antrag auf Erschwernisausgleich vorliegt.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer.

Ansprechpartner im ML: Kai Kietzke - Ref. 105.2

Schlagkartei und Ausfüllhinweise

In den Maßnahmen zur extensiven Grünlandnutzung ist eine Schlagkartei zu führen. Ein Muster sowie weitere Ausfüllhinweise finden Sie hier.

Wichtig: In der FM 123 (NAU/BAU B3) sind 2 Blätter auszufüllen (Grundförderung und Ergänzungen).

Dokumente

Hier erhalten Sie die Antragsformulare.

Antragsunterlagen FM 121 (B1)

Merkblatt FM 121 (B1)

Im Merkblatt finden Sie eine Kurzfassung der einzuhaltenden Auflagen.

Schlagkartei und Ausfüllhinweise

In den Maßnahmen zur extensiven Grünlandnutzung ist eine Schlagkartei zu führen. Ein Muster sowie weitere Ausfüllhinweise finden Sie hier.

Wichtig: In der FM 123 (NAU/BAU B3) sind 2 Blätter auszufüllen (Grundförderung und Ergänzungen).

Artikel-Informationen

Bildrechte: BRWE

Übersicht