Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Maßnahme
Gegenstand der Förderung
Zum Schutz des Bodens vor Erosion und Nährstoffaustrag, zur Förderung der biologischen Aktivität und Struktur des Bodens sowie zum Schutz des Grundwassers wird nach der Ernte der Hauptfrüchte auf Ackerflächen des Betriebes der Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten gefördert.
Höhe der Zuwendung
- Jährlich 70 € je Hektar Zwischenfrüchte oder Untersaat.
- Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich 45 Euro je Hektar Anbaufläche mit Zwischenfrüchten oder Untersaaten für Betriebe, die nach Fördergrundsatz C gefördert werden.
Bemessungsgrundlage der Zuwendung
Bemessungsgrundlage für die Zuwendung ist die vorgesehene Fläche für den Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten zum Zeitpunkt der Antragstellung. Diese darf im gesamten Verpflichtungszeitraum nicht unterschritten werden.
Nur direkt nach Ernte der Deckfrucht ist die Fläche der dazugehörigen Untersaat anrechenbar.
Die Unternehmen verpflichten sich für die Dauer von fünf Jahren,
- nach der Ernte der Hauptfrüchte auf mindestens 5 Prozent der zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Ackerfläche des Betriebes Zwischenfrüchte anzubauen oder Untersaaten beizubehalten (die Selbstbegrünung ist keine Winterbegrünung im Sinne dieser Maßnahme),
- Zwischenfrüchte und Untersaaten bis zum 15. September auszusäen,
- die Zwischenfrüchte oder Untersaaten nicht vor dem 15. Februar eines jeden Jahres umzubrechen oder aktiv zu beseitigen;
- die Flächen bis spätestens 31. Mai des Folgejahres mit einer Hauptfrucht zu bestellen oder in die Brache zu überführen. Mit der Angabe der Hauptfrucht im Sammelantrag ist die Auszahlung für die Zwischenfrucht zu beantragen.
- den Umfang der Dauergrünlandfläche des Betriebes außer in Fällen des Besitzwechsels, der 10-jährigen Stilllegung oder der Erstaufforstung nicht zu verringern.
- Die ortsübliche Bestellung für den Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten ist sicherzustellen.
Auszahlungsfähig ist maximal die auf den Förderantrag hin bewilligte Gesamtfläche nach dieser Maßnahme.
Die Förderung wird in ganz Niedersachsen/ Bremen angeboten (ohne Gebietskulisse)!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer.
Ansprechpartner im ML: Kai Kietzke - Ref. 105.2
- Hauptantrag Agrarumweltmaßnahmen (AUM) (PDF, 76 KB)
- Anlage FM 250 (A7) (PDF, 30 KB)