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Kulturerbe (Code 323-D)

Fördergegenstand:

Vorhaben zum Schutz und zur Erhaltung des kulturellen Erbes. Dazu gehören z.B. Einrichtungen zur Information über Tradition und Belange ländlichen Arbeitens und Lebens, die Erhaltung und Ausgestaltung von Heimathäusern und typischen Dorftreffpunkten sowie die Erhaltung und Wiederherstellung historischer Gärten.

Zuwendungsempfänger:

Kommunale Gebietskörperschaften, natürliche sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Förderhöhe:

Nicht rückzahlbare Zuwendung bis zu 40 Prozent für öffentliche und bis zu 25 Prozent für private Antragsteller der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.3.2.3.4, Seite 373,
in der Richtlinie "ZILE" und auf der Seite "Kulturerbe" des ML.


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilung 3, Referat 306.1
Herr Isensee
Tel. (0511) 120 – 2175
E-Mail: henning.isensee@ml.niedersachsen.de

Herr Gebken
Tel.: (0511) 120 - 2187
E-Mail: ralf.gebken@niedersachsen.de

Link Richtlinie und weitere Informationen

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