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Dorferneuerung (Code 322)

Fördergegenstand:

Dorferneuerung, -entwicklung und notwendige Vorarbeiten, Vorhaben zur Bewahrung und Entwicklung der Dörfer als Wohn-, Sozial- und Kulturraum und Stärkung des innerörtlichen Gemeinschaftslebens sowie zur Erhaltung des Orts- und Landschaftsbilds.

Zuwendungsempfänger:

Kommunale Gebietskörperschaften, natürliche sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Förderhöhe:

Nicht rückzahlbare Zuwendung bis zu 40 Prozent für öffentliche und bis zu 25 Prozent für private Antragsteller der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.3.2.2, Seite 353,
in der Richtlinie "ZILE" und auf der Seite "Dorferneuerung" des ML.


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilung 3, Referat 306.1
Herr Gebken
Tel. (0511) 120 – 2187
E-Mail: ralf.gebken@ml.niedersachsen.de

Herr Isensee
Tel.: (0511) 120 - 2175
E-Mail: henning.isensee@ml.niedersachsen.de

Dorferneuerung in Niedersachsen Bildrechte: Land Nds.
Link Richtlinie und weitere Informationen

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