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Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen (Code 223)

Fördergegenstand:

Erstaufforstung von bisher nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (Kulturbegründung, Kulturpflege, Nachbesserung).

Zuwendungsempfänger:

Natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen, anerkannte forstwirtschaftliche und diesen gleichgestellte Zusammenschlüsse.

Förderhöhe:

Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.2.2.3, Seite 314
und in der Richtlinie "Förderung Forstwirtschaftlicher Maßnahmen" auf der Seite "Forstliche Förderung" des ML.


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilung 4, Referat 406
Tel. (0511) 120 – 2249
E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.de

Eichenverjüngung
Link Richtlinie und weitere Informationen

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