Erschwernisausgleich (Code 213)
Fördergegenstand:
Zahlungen an Landwirte zum Ausgleich von verordneten Naturschutzauflagen auf Grünland, die die Maßgaben des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands übersteigen.
Zuwendungsempfänger:
Landwirte und andere Landbewirtschafter
Förderhöhe:
Nicht rückzahlbare Ausgleichszahlung, die anhand einer Punktwerttabelle ermittelt wird.
Die Maßnahme ist in Bremen nur nach den innerhalb der entsprechenden Schutzgebiete gültigen Richtlinien förderfähig.
Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.2.1.3, Seite 262,
- für Niedersachsen in der Verordnung "Erschwernisausgleich" auf der Seite "PROFIL" des MU,
- für Bremen in der Richtlinie "Erschwernisausgleich" auf der Seite "Natur" des Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa des BUISY - Bremer Umweltinformationssystems.
Ansprechpartner:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ref. 28
Herr Dr. Heitefuss
Tel. (0511) 120 – 3531
E-Mail: stefan.heitefuss@mu.niedersachsen.de
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