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Ausgleichszulage - AGZ (Code 212)

Fördergegenstand:

Zahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten für die Bewirtschaftung von Dauergrünland in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind. Gefördert werden nur Flächen, die in Niedersachsen und Bremen liegen.

Zuwendungsempfänger:

Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen oder Bremen.

Förderhöhe:
Nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 35 Euro pro Hektar Dauergrünland. Die Mindestfördersumme liegt bei 500 Euro pro Zuwendungsempfänger und Jahr.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie Im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.5.2.1.2, Seite 258 und in der Richtlinie "über die Gewährung der Ausgleichszulage".


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilung 1, Referat 105.2
Herr Rantzau
Tel. (0511) 120 - 2239
E-Mail: rudolf.rantzau@ml.niedersachsen.de

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